Die Beziehung zwischen einer zweifachen Mutter und ihrem ehemaligen Lebensgefährten (43) war schon lange zerrüttet. "Er ist seit Jahren spielsüchtig und das hat zu den Problemen geführt, die wir hatten", berichtete die Frau beim Prozess. Nun musste sich der 43-Jährige vor Gericht wegen Vergewaltigung verantworten.
Obwohl beide berufstätig waren und der 43-Jährige als Busfahrer laut ihrer Aussage nicht schlecht verdiente, habe ständig Geld gefehlt. Selbst die Miete habe er schließlich nicht mehr bezahlen können. Auch als Paar hätten die beiden längst nicht mehr zusammengelebt. Seit Monaten habe es keinen Sex mehr gegeben. "Wir haben schon drei Monate in dieser Wohnung getrennt gelebt", erklärte die Frau laut "Krone".
Am 5. Juli änderte sich alles. Die beiden gemeinsamen kleinen Kinder verbrachten das Wochenende bei ihren Großeltern. "An diesem Nachmittag hat er mir auf einmal einen Tee gebracht." Die Frau soll ihn getrunken haben. Was danach geschah, kann sie bis heute nur teilweise rekonstruieren. "Und das nächste, was ich weiß, ist, dass ich im Bett lag und keine Kleidung mehr an hatte."
Als sie ihren Lebensgefährten fragte, warum sie nackt sei, habe dieser ihr erklärt, dass sie Sex gehabt hätten. Die Frau konnte sich daran nicht erinnern. Noch am selben Abend ging die Frau ins Spital. Dort wurde das starke Schlafmittel Zolpidem in ihrem Körper nachgewiesen. Ausgerechnet diesen Wirkstoff hatte ihr damaliger Lebensgefährte nach einem Ellbogenbruch verschrieben bekommen.
Zolpidem ist auch der Wirkstoff des Medikaments Zoldem. Das Präparat gehört laut offizieller österreichischer Gebrauchsinformation zu den benzodiazepinähnlichen Arzneimitteln und wird bei Erwachsenen zur kurzzeitigen Behandlung schwerwiegender Schlafstörungen eingesetzt. Es wirkt beruhigend und schlaffördernd.
Besonders relevant für den Prozess: Laut Gebrauchsinformation können bei Zoldem unter anderem Gedächtnisprobleme auftreten. Das Medikament soll ausschließlich unmittelbar vor dem Schlafengehen eingenommen werden. Die Behandlung soll zudem möglichst kurz sein, weil das Risiko einer Abhängigkeit mit der Behandlungsdauer steigt.
Für die Frau ist gerade die fehlende Erinnerung besonders belastend. "Der Gedanke, nicht zu wissen, was war, der tötet mich", erklärte sie vor dem Schöffensenat. Der 43-Jährige bestritt die Vorwürfe. Nach seiner Darstellung sei seine damalige Lebensgefährtin an diesem Tag vielmehr auf ihn zugegangen. "Sie wollte wahrscheinlich, dass wir uns wieder vertragen", behauptete er.
Seine Verteidigung brachte zudem einen Streit um eine Versicherungspolizze ins Spiel, auf der ein laut Angeklagtem nicht existierendes Kind aufgeschienen sei. "Das hat sie ihm nie geglaubt. Das ist ein mögliches Motiv für eine Falschbelastung", argumentierte sein Verteidiger.
Der Schöffensenat sah allerdings keine Anhaltspunkte für eine Falschbelastung. Nach kurzer Beratung fiel das Urteil: Der 43-Jährige wurde wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht. Der Angeklagte meldete volle Berufung an, auch die Staatsanwältin gab zunächst keine Erklärung ab. Die Unschuldsvermutung gilt.