Nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Gespräche und einem neuerlichen Verstoß wird der Fall von der zuständigen Schulbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen angezeigt.
Die 13-jährige Schülerin kam am 8. September und auch am 9. September mit Kopftuch in die Schule hinein - trotz klaren Verbots. Beide Male wurde sie von ihren Lehrern auf das Kopftuchverbot hingewiesen.
Mit ihren Eltern gab es wie vom Gesetz vorgesehen ein Gespräch am 14. September. Ohne Erfolg - denn bereits am nächsten Tag erschien die Schülerin erneut mit Kopftuch in der Klasse. Daraufhin wurde Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft erstattet. Nun droht eine Geldstrafe zwischen 150 Euro und 800 Euro.
Hintergrund: Das neue Gesetz sieht bei Verstößen ein abgestuftes Verfahren vor. Nach einem erstmaligen Verstoß werden Gespräche mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten geführt. Bei weiteren Verstößen wird die Bildungsdirektion eingebunden und ein Gespräch mit der Schulbehörde durchgeführt. Wird das Verbot danach erneut missachtet, ist der Fall bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Und das ist in diesem Fall passiert.
Bei fortgesetzten Verstößen sind weitere Anzeigen möglich. Das Gesetz sieht Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro vor. Weitere Fälle befinden sich derzeit in unterschiedlichen Stufen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens. In den nächsten Tagen stehen dazu weitere Gespräche bei der Bildungsdirektion an.
Sollte das Kopftuchverbot auch nach diesen Gesprächen weiterhin nicht eingehalten werden, werden auch diese Fälle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Anzeige gebracht.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) dazu: "Beim Kopftuchverbot geht es um den Schutz unserer jungen Mädchen. Sie sollen frei und gleichberechtigt mit den Buben aufwachsen können. Deshalb sorgen wir in Niederösterreich auch dafür, dass der Schutz der jungen Mädchen in unserem Land konsequent umgesetzt wird. Ich bleibe aber dabei, dass sich der Bund dabei ein Beispiel am eigenständigen niederösterreichischen Weg nehmen sollte und die Strafen gegen Integrationsunwillige auf bis zu 2.500 Euro anhebt. Dann überlegt man sich dreimal, ob man die geltenden Regeln ignoriert oder nicht."
Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) betont: "Unsere Schulen wissen, was zu tun ist. Die Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Schulleitungen sind angewiesen, Verstöße genau zu dokumentieren und die vorgesehenen Schritte unverzüglich einzuleiten. Gleichzeitig werden sie von der Bildungsdirektion eng begleitet. Unser Ziel ist eine einheitliche und konsequente Umsetzung in ganz Niederösterreich. Die große Mehrheit hält sich an die neuen gesetzlichen Vorgaben. Dort, wo das nicht der Fall ist, gehen wir Schritt für Schritt nach dem vorgesehenen Verfahren vor. Unsere Schulen können sich darauf verlassen, dass das Land und die Bildungsdirektion bei der Umsetzung hinter ihnen stehen."