In Kärnten sorgt ein Fall für ordentlich Wirbel. Mehrere Schulen haben offenbar über Wochen hinweg weniger unterrichtet als gesetzlich vorgeschrieben. Der Auslöser: der neue Fahrplan der Koralmbahn. Weil Züge anders fahren, wurden kurzerhand die Unterrichtszeiten angepasst - allerdings nicht korrekt – das berichtet die "Kleine Zeitung".
Konkret flog der Fall an einer Klagenfurter HTL auf. Dort begann der Unterricht später, damit die Schüler besser mit dem Zug anreisen können. Soweit nachvollziehbar. Doch das Unterrichtsende blieb unverändert. Die fünfte und sechste Stunde wurden einfach auf 45 Minuten gekürzt. Was nach ein paar Minuten klingt, summierte sich gewaltig.
Laut Bildungsdirektion fehlten hochgerechnet auf alle Klassen 264 Unterrichtsstunden. Eine Zahl, die aufhorchen lässt. Denn Unterricht ist gesetzlich klar geregelt. Wer kürzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlichen Rahmens.
Die Anweisung der Behörde war deutlich: Die fehlenden Stunden müssen nachgeholt werden. Seit Beginn des zweiten Semesters gelten an der betroffenen HTL wieder angepasste Zeiten. Doch damit war die Sache noch nicht erledigt.
Wie sich in den vergangenen Wochen herausstellte, war es kein Einzelfall. Quer durch Kärnten mussten mehrere Schulen ihre Stundenpläne ändern, weil schlicht zu wenig unterrichtet wurde. Selbst im Volksschulbereich kam es zu Anpassungen.
Hinter den Kulissen dürfte die Aufregung groß gewesen sein. Als der Fall öffentlich wurde, sollen bei einigen Direktoren die Alarmglocken geschrillt haben. Denn plötzlich stand der Vorwurf im Raum, die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt zu haben.
Die Bildungsdirektion spricht von einem pädagogischen und wirtschaftlichen Schaden. Immerhin geht es um Unterrichtszeit, die den Schülern zusteht. Zusätzlich tauchten rechtliche Fragen auf, etwa ob durch die verkürzten Zeiten die gesetzliche Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Offiziell heißt es von Bildungsdirektorin Isabella Penz: Die Anpassungen der Schulzeiten werden behördenintern geprüft und aufgearbeitet. Schulen mit Handlungsbedarf müssten ihre Zeiten in enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion anpassen.
Klar festgehalten wurde auch: Die fehlenden Stunden dürfen nicht durch Förderunterricht, einen Tag der offenen Tür oder andere Schulveranstaltungen ausgeglichen werden. Der Ausgleich hat durch regulären lehrplanmäßigen Unterricht oder Projektunterricht zu erfolgen.
Dienstrechtliche Konsequenzen für betroffene Direktoren wurden ebenfalls geprüft. Nach ersten Ergebnissen drohen jedoch keine Strafen. Entscheidend war offenbar, dass der Fall noch rechtzeitig publik wurde und die Stunden im zweiten Semester nachgeholt werden können. Bleibt die Frage, die viele Eltern beschäftigt: Wie kann es passieren, dass hunderte Unterrichtsstunden fehlen - und erst Monate später reagiert wird?