Höchstgericht urteilte

Schuldirektor nennt SICH "A....loch" – Geldstrafe

Rohe Sprachweise hat in der Schule nichts verloren. Das musste nun ein Mittelschuldirektor am eigenen Leib erfahren. Die kuriosen Details.
Wien Heute
26.11.2025, 05:45
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Ein Schuldirektor aus Niederösterreich hat jetzt höchstgerichtlich bestätigt bekommen, was viele Pädagogen ihren Schülern täglich predigen: Schimpfwörter haben im Schulbetrieb nichts verloren – selbst wenn man sie auf sich selbst bezieht.

"Die alten Lehrerinnen …"

Der Mittelschul-Leiter hatte sich kräftig im Ton vergriffen. In einer internen Runde sagte er wörtlich: "Die alten Lehrerinnen und die, die ihn für ein Arschloch hielten, sollen sich versetzen lassen, um Jüngeren und Motivierteren endlich einen Platz zu machen."

Die Aussage schlug im Kollegium ein, wie ein Kreidewurf an die Tafel. Die Disziplinarkommission sah gleich mehrere rote Linien überschritten: Vertrauensbruch gegenüber dem Dienstgeber, Missachtung der Vorbildfunktion – und null pädagogisches Fingerspitzengefühl.

Drei Monatsgehälter Strafe – dann doch weniger

Zuerst setzte es eine Strafe von drei Monatsbezügen. Das Landesverwaltungsgericht zeigte sich etwas gnädiger und reduzierte die Geldbuße auf einen Monatsbezug. Der Direktor argumentierte, er habe das unschöne Wort ja nur auf sich selbst bezogen. Doch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ließ das nicht gelten, berichtet die "Presse".

VwGH: Selbstbeschimpfung schützt nicht

Der Höchstgerichtshof stellte klar, dass die gesamte Aussage zu beurteilen sei – und die war nun mal alles andere als schulmeisterlich. Der VwGH hielt fest: Das Gericht habe die gesamte zitierte Äußerung seiner Beurteilung zugrunde gelegt.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 26.11.2025, 07:13, 26.11.2025, 05:45
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