Jetzt drohen Konsequenzen

21-Jähriger schießt auf friedliches Pony statt Schwein

Der Fall sorgte für Kopfschütteln: Zu Weihnachten 2024 wollte ein junger Waidmann ein Wildschwein schießen, traf stattdessen aber ein Pony.
Erich Wessely
01.08.2025, 05:15
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Folgenschwere Verwechslung in der Nacht auf den 27. Dezember in der kleinen Ortschaft Schwertfegen bei Neulengbach: Ein damals 21-Jähriger verwendete im Dunkeln ein erlaubtes Nachtsichtgerät, doch statt eines Schweins traf er ein armes Pony, das friedlich gegrast hatte.

"Uns ist das nicht erklärbar", sagte damals Besitzerin Sabine Sipos. Sie und ihr Mann, beide Tierärzte, mussten das Tier wegen der schweren Verletzungen einschläfern. "Bichette" war drei Jahrzehnte lang ein Familienmitglied, die Zwillingsbuben wuchsen mit dem Tier auf, lernten mit "Bichette" das Reiten.

Bei der Schussabgabe war der junge Jäger leicht alkoholisiert, eine Anzeige wurde erstattet. Weil "kein Straftatbestand erfüllt" sei (der Jäger habe ein Wildtier töten wollen) leitete die Staatsanwaltschaft St. Pölten kein Ermittlungsverfahren ein.

Über ein halbes Jahr nach dem Vorfall ist das behördliche Verwaltungsverfahren hingegen noch nicht endgültig abgeschlossen. Laut "Heute"-Infos droht dem Schützen der Entzug der Jagdkarte und ein Waffenverbot, gegen entsprechende Entscheidungen sollen Einsprüche eingelegt worden sein, deshalb zieht sich das Verfahren in die Länge.

Auf "Heute"-Anfrage bei der BH St. Pölten und beim nö. Jagdverband hieß es, dass man keine Stellungnahme zum konkreten Fall abgeben könne.

Generell heißt es seitens des NÖ Jagdverbandes: "Mit dem Einsatz künstlicher Nachtzielhilfen ist eine besondere Verantwortung verbunden. Daher gibt es auch klare Regeln für deren Einsatz: Jägerinnen und Jäger müssen zumindest in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen NÖ Jagdkarte sein oder einen entsprechenden Schulungskurs für die richtige Handhabung dieser Geräte beim NÖ Jagdverband absolviert haben. Zudem ist eine schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten bzw. Jagdleiters einzuholen."

Und weiter: "Im Jagdkurs und auch bei entsprechenden Weiterbildungen – insbesondere beim Seminar für den Einsatz künstlicher Nachtzielhilfen – werden das richtige Ansprechen und biologische Grundlagen des Schwarzwildes insbesondere im Hinblick auf den Einsatz der Technik gelehrt und betont, dass nur richtig angesprochene Tiere erlegt werden dürfen. Falsch angesprochene und erlegte Tiere sind dementsprechend sehr selten und auch mit Strafen durch Behörden und des NÖ Jagdverbands verbunden."

Das passiert bei Verstößen

Das interne Vorgehen bei mutmaßlichen Verstößen läuft wiederum folgendermaßen ab: Der NÖ Jagdverband meldet mutmaßliche Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder Regeln des Verbands sowie Verstöße gegen die Weidgerechtigkeit an den Disziplinaranwalt. Dieser wartet etwaige Ermittlungen oder Verfahren der Behörden ab.

Wird ein Waffenverbot erteilt und die Jagdkarte entzogen, sind keine weiteren Maßnahmen des NÖ Jagdverbands vorgesehen. Andernfalls sichtet der Disziplinaranwalt die Ermittlungsergebnisse und befasst gegebenenfalls den Disziplinarausschuss, der über Maßnahmen entscheidet.

{title && {title} } wes, {title && {title} } Akt. 01.08.2025, 10:32, 01.08.2025, 05:15
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