"Wenn Sie kein schwedischer Bürger sind und zu einem Tag in Haft verurteilt werden – dann werden Sie abgeschoben". Mit diesen Worten lässt der schwedische Migrationsminister Johan Forssell am Rande der Wiener Migrationskonferenz (21.–22.10.) aufhorchen.
Wie er am Dienstag gegenüber der APA erklärte, soll es dabei keine Ausnahmen geben – egal, ob Asylschutz vorliegt oder eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung. Der konservative Politiker begründet das mit der angeblich stark steigenden Zahl von Straftaten, die durch ausländische Staatsbürger begangen würden.
Zwar werden in Schweden Tatverdächtige nicht systematisch nach Herkunftsländern erfasst, aber eine seit Jahren grassierende Bandenkriminalität und Schießereien in den ärmeren Vierteln von Schwedens Großstädten verstärken bei vielen Schweden diesen Eindruck. Allerdings ist das nicht nur ein Problem, das Jugendliche mit Migrationshintergrund betrifft. Auch Kinder schwedischer Eltern waren bereits in Auftragsmorde der Drogen-Clans verwickelt, was die Öffentlichkeit besonders schockierte.
Pikantes Detail am Rande: Forssells eigener Sohn war in ein rechtsextremes Netzwerk verwickelt, wie im Frühling dieses Jahres bekannt wurde. Der Teenager soll dabei auch Kontakt zur Organisation Nordic Resistance Movement (NRM) gehabt haben – eine schwedische Neonazi-Gang, die von den USA als terroristische Organisation eingestuft ist – "Heute" berichtete.
Forssells Pläne werden in Schweden daher heiß diskutiert. Premierminister Ulf Kristersson unterstützt die Idee jedenfalls. Seiner Ansicht nach gebe es gerade bei Menschen mit Migrationshintergrund große Unterstützung für diese Pläne, da diese die größten Leidtragenden der Bandengewalt in den Vorstädten und Plattenbausiedlungen seien.
Für Kristersson soll bereits die Mitgliedschaft in einer Bande ein Abschiebegrund sein, auch wenn man in keine konkrete Straftat verwickelt ist. Das forderte er bereits nach einer tödlichen Schießerei in Uppsala vor eineinhalb Jahren.
Die von Forssell vorgeschlagenen Pläne sollen schon nächstes Jahr in Gesetzesform gegossen werden und in Kraft treten. "Immer noch bleiben viel zu oft Menschen in Schweden, obwohl sie Gewalttaten in Gangs begangen haben", erklärte er dazu laut APA. Lediglich in "Härtefällen" soll es Ausnahmen bei Abschiebungen geben. Was genau er damit meint, erklärte er nicht.
Für Bedenken von Menschenrechtsorganisationen und Rechtsexperten hat er wenig Verständnis. "Ständig" würden Gerichte verurteilte Sexualstraftäter aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht abgeschoben, kritisiert er. Er regte daher eine Änderung dieser verfassungsmäßig verankerten Gesetze an. "Die Konvention wurde uns nicht von Gott gegeben, sondern sie kann von Politikern geändert werden", so Forssell zur APA.
Worauf Forssell jedoch nicht eingeht, ist die Problematik mit illegalen Einwanderern ohne Aufenthaltstitel oder Asylstatus, die von ihren eigenen Herkunftsländern nicht zurückgenommen werden. Sie können daher auch nicht abgeschoben werden. Ein Problem, das Deutschland nur zu gut kennt.
Pläne, solche Menschen einfach in "irgendwelche" Länder wie Ruanda (was die Briten geplant hatten) oder El Salvador (was die USA praktizieren) abzuschieben, erwiesen sich bisher aus verschiedenen Gründen – nicht zuletzt auch finanziellen – als schwer umsetzbar.