Mitten in der Nacht soll in einem Dorf der Gemeinde St. Andrä-Wördern regelmäßig ein Hahn für Unruhe sorgen. Für Sabine H. ist das längst mehr als ein Ärgernis. Sie klagt über massive Schlafprobleme und hat den Nachbarschaftsstreit inzwischen vor Gericht gebracht.
Die Frau ist in der Gegend aufgewachsen, das Haus ihrer Familie befindet sich seit 60 Jahren in deren Besitz. An einen Hühnerstall auf dem Nachbargrundstück könne sie sich aus ihrer Kindheit nicht erinnern.
"Ich weiß ganz genau, dass dieser Hühnerstall im Nachbargarten damals nicht existiert hat", erzählt Sabine H. gegenüber der "Kronen Zeitung".
Heute befinden sich am Rand des Nachbargrundstücks ein kleiner Hühnerstall sowie fünf bis sechs Hühner und ein Hahn. Vor allem der Hahn sorgt laut Sabine H. für Probleme.
"Seit 1,5 Jahren habe ich keine einzige Nacht mehr durchgeschlafen", sagt die Frau zur Tageszeitung.
Sie hat die nächtlichen Störungen dokumentiert. Demnach soll der Hahn unter anderem um 1 Uhr, 2.57 Uhr und 4.30 Uhr gekräht haben. Auch Tonaufnahmen legte Sabine H. im Gerichtssaal vor.
Die Tiere würden zudem tagsüber entlang der Grundstücksgrenze unterwegs sein. Die Frau erhebt in der "Krone" dabei einen weiteren Vorwurf gegen den Besitzer: "Der Gockel wird nachts bewusst aufgescheucht, habe ich das Gefühl, indem ein Licht aufgedreht wird".
Sabine H. vermutet außerdem, dass eine illegale Hühnerzucht betrieben werde.
Der Besitzer der Tiere sitzt im Gemeinderat von St. Andrä-Wördern. Laut Anwalt Rudolf Augustin sei auf dem Grundstück zwar bereits in den 1950er-Jahren ein Stall registriert worden, allerdings nicht der heutige. Damals sei zudem ein anderer Besitzer eingetragen gewesen.
Nach den Angaben im Ausgangstext handelt es sich bei der betroffenen Gegend um Wohngebiet und nicht um Agrarland. Augustin vertritt die Ansicht, dass Hühnerhaltung grundsätzlich im Agrarland erlaubt sei.
Von Behördenseite heißt es gegenüber der "Kronen Zeitung" dagegen: "Es gibt aber auch kein pauschales Verbot dagegen". Damit spielt unter anderem eine Rolle, ob die Tierhaltung ortsüblich ist und ob Nachbarn dadurch gestört werden.
Sabine H. beschreibt das Verhalten des Hahns in der Tageszeitung drastisch: "Dieses Tier zeigt aber ein völlig unnatürliches, krankhaftes Verhalten".
Der Besitzer und die Bürgermeisterin, die beide der ÖVP angehören, äußern sich laut Ausgangstext wegen des laufenden Falls nicht dazu.
Kritik kommt vom örtlichen FPÖ-Mandatar Markus Kolár. "Wieso hat die Ortschefin auch vor dem Verfahren nie auf Beschwerden reagiert?", fragt er in der Tageszeitung. Der Fall sei den Behörden seit einem Jahr bekannt.
Ob und unter welchen Bedingungen der Hahn weiter auf dem Grundstück gehalten werden darf, ist nun Gegenstand des gerichtlichen Nachbarschaftsstreits.