Nicht nur Geografielehrer schütteln über diese Diskussion den Kopf: Wo liegt Krems an der Donau? Für "Heute"-Leser Thomas Z., der in Krems wohnt, ist die Lage klar: Sein Haus steht in Niederösterreich.
Die Überraschung war allerdings groß, als Z. einen Brief der OBS (ORF Beitrags Service, das ist die Stelle, die ORF-Gebühren einhebt) bekam. Darin wird Krems ins Burgenland verlagert. Laut Google sind es etwa 150 Kilometer von Krems nach Eisenstadt, der Hauptstadt Burgenlands.
"Ich denke, die Österreich Karte ist eigentlich Geografie auf Pflichtschulniveau", ärgert sich Z. im Gespräch mit "Heute".
Die Konsequenz der falschen geografischen Zuordnung: Zusätzlich zu den ORF-Gebühren soll Z. auch noch 55,20 Euro Kulturförderungsbeitrag einzahlen. Diese Landesabgabe gibt es in NÖ gar nicht, sehr wohl aber im Burgenland.
Der Hintergrund: Z. übersiedelte am 6. Jänner vom Burgenland nach Niederösterreich. Im Zuge des Wohnsitzwechsels forderte er bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) einen neuen Bescheid an.
Doch schon im ersten von mehreren Briefen sei neben dem ORF-Beitrag weiterhin die burgenländische Landesabgabe verlangt worden, schildert der Betroffene.
Z. versuchte mehrfach klarzustellen, dass seine neue Adresse in Krems an der Donau und somit in Niederösterreich liegt, "ich habe sogar meinen Meldezettel angehängt", sagt er. Trotzdem flatterte der falsche Bescheid ins Haus.
Das Schreiben, das "Heute" vorliegt, sorgt tatsächlich für Verwunderung (siehe Foto ganz oben). Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2026 werden für die Adresse in Krems 183,60 Euro ORF-Beitrag vorgeschrieben. Dazu kommen 55,20 Euro für den burgenländischen Kulturförderungsbeitrag. Macht insgesamt 238,80 Euro.
„Mehrmals erklärt, dass Krems nicht im Burgenland liegt“Thomas Z.
"Obwohl ich den Herrschaften mehrfach zu erklären versucht habe, dass Krems an der Donau nicht im Burgenland liegt, habe ich diesen Bescheid erhalten", so Z.
"Heute" fragte bei der OBS nach, wie es sein kann, dass in mehreren Briefen das falsche Bundesland zugeordnet wurde und ob Z. die burgenländische Abgabe tatsächlich bezahlen muss.
Offenbar wurde erst jetzt der Inhalt richtig kontrolliert: "Nach einem Wohnsitzwechsel nach Niederösterreich ist für den betreffenden Zeitraum keine Landesabgabe zu entrichten. Die Vorschreibung richtet sich nach den jeweils maßgeblichen Adress- und Meldedaten sowie den geltenden landesgesetzlichen Vorgaben."
Auch der konkrete Fall wurde inzwischen geprüft. Z. soll nun Post von der OBS bekommen.