"Heute"-Leser Roman K. fragt: "Ich bin IT-Angestellter und möchte mich nebenberuflich in der gleichen Branche selbstständig machen, in welcher auch mein Arbeitgeber tätig ist. Was muss ich dabei beachten?"
"Als Angestellter unterliegen Sie dem Konkurrenzverbot, das im Angestelltengesetz geregelt ist. Dieses besagt, dass es während eines aufrechten Dienstverhältnisses dem Angestellten untersagt ist, ohne Bewilligung des Arbeitgebers ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen im Geschäftszweig des Arbeitgebers zu betreiben", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Sie müssen auch ein etwaiges Nebenbeschäftigungsverbot in Ihrem Dienstvertrag beachten. Sollten Sie sich daher im Geschäftszweig Ihres Arbeitgebers selbstständig machen wollen, sollten Sie zuvor mit diesem sprechen und eine schriftliche Zustimmung einholen."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000