Ein Unteroffizier des Bundesheeres ist wegen unangemessener Nachrichten an eine Rekrutin von der Bundesdisziplinarbehörde verurteilt worden. Über den Mann wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verhängt – zusätzlich muss der Soldat die Verfahrenskosten zahlen.
Der Oberstabswachtmeister hatte bereits im Juli 2025 über die Plattform "Joy" Kontakt zu Frauen aufgenommen. Dabei schrieb er unter anderem: "Ich suche eine Frau, die Lust auf regelmäßige Treffen hat, um sich der Lust hinzugeben und falls du experimentierfreudig bist, könnt' ich dich zu mir in die Kaserne einladen, wenn ich Nachtdienst habe …"
Pech war für den Soldaten aber, dass just eine dieser Frauen, der er im Juli 2025 das Sex-Angebot unterbreitet hatte, im Oktober in seine Kaserne als Rekrutin einrückte. Statt die Angelegenheit gut sein zu lassen, schrieb ihr der Unteroffizier weiter eindeutige Nachrichten – wohl wissend, dass die Frau gerade in Ausbildung war.
So schrieb er ihr etwa: "Jedoch ist es jetzt nicht so einfach, da du Rekrutin bist und ich weiß ja nicht, ob du dich jetzt eigentlich nur für Sex treffen willst" sowie "Geil ist jetzt ja die Vorstellung, dass ich dich aus deiner Uniform schäle und wenn ich dann schon vor dir knie, dir deine S***** zu lecken beginne". Die junge Soldatin fühlte sich unwohl und meldete den Vorfall über den Dienstweg.
Die Disziplinarbehörde stellte fest, dass der Soldat damit gegen zentrale Dienstpflichten verstoßen hat – darunter die Treuepflicht und die Verpflichtung zur Vertrauenswahrung. Besonders schwer wog, dass er eine ihm unterstellte Rekrutin kontaktierte. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen sexueller Belästigung gab es allerdings nicht. Das Verfahren wurde eingestellt.
Im Verfahren der Disziplinarbehörde wollte sich der Soldat zuerst auf die Autokorrektur ausreden, er habe "nach Dienst" schreiben wollen, wie die "Presse" berichtet. Als er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass dies keinen Sinn ergeben würde, gestand er und entschuldigte sich.
Der Unteroffizier erklärte, er habe eine "große Dummheit", einen "Blödsinn" gemacht. Er habe zwar "drei bis vier Damen" eingeladen, aber es sei keine in die Kaserne gekommen. Zudem hätte er sich gar nicht getraut, das Vorhaben wirklich durchzuziehen.
Trotz des Geständnisses und der Reue sah der Disziplinarsenat das Verhalten dennoch im oberen Bereich der Pflichtverletzungen. Neben der Geldstrafe von 3.000 Euro (er verdient monatlich rund 3.100 Euro brutto plus rund 500 Euro Zulagen) muss der Soldat 300 Euro Verfahrenskosten zahlen, seine Stelle darf er behalten. Im Wiederholungsfall drohen strengere Maßnahmen bis hin zur Entlassung.