Der Anlassfall für das Urteil, das der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag getroffen hat, passierte schon im Jahr 2017. Ein junger Bundesheer-Offizier musste damals wegen seiner langen Haare eine Verwaltungsstrafe von 3.000 Euro zahlen.
Der Verwaltungsgerichtshof setzte 2025 zwar die Strafe auf 2.200 Euro herunter, der Mann wandte sich trotzdem an den Verfassungsgerichtshof – mit Erfolg. Denn dieser entschied jetzt: "Die Anordnung eines Kurzhaarschnitts nur für männliche Soldaten ist eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und verletzt das Recht auf Privatleben."
Damit haben die Höchstrichter einen Erlass des (damaligen) Verteidigungsministers aus dem Jahr 2017 über die Haartracht von Soldatinnen und Soldaten aus formalen sowie aus inhaltlichen Gründen als gesetzwidrig aufgehoben.
Vorgeschrieben ist darin, dass die Haare von Soldaten kurz geschnitten sein müssen, während es Soldatinnen gestattet ist, lange Haare "am Hinterkopf gezopft, mit einem Band zusammengehalten (Pferdeschwanz) oder hochgesteckt" zu tragen.
Indem dieser Erlass in die private Lebensführung von Heeresangehörigen eingreife (und damit die Rechtssphäre der Betroffenen verbindlich gestalte), erweise er sich als Verordnung, so der VfGH. Für eine Verordnung fehle jedoch die gesetzliche Grundlage. Sie hätte außerdem im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen.
Zudem verletze die Anordnung eines Kurzhaarschnitts nur für männliche Soldaten das Verbot der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts sowie das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 14 und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Und die Höchstrichter weiter: "Zwar kann eine Behörde aus Gründen wie z.B. der nationalen Sicherheit in das Recht auf Achtung des Privatlebens eingreifen (Art. 8 Abs. 2 EMRK). Die Haartracht von Heeresangehörigen zu regeln, um die innere Ordnung und Disziplin des Bundesheeres aufrecht zu erhalten oder um Unfälle zu vermeiden, sind legitime öffentliche Zwecke, die prinzipiell einen solchen Eingriff rechtfertigen können."
Dann aber der Clou – und der entscheidende Aspekt für den Erfolg des Offiziers: "Gründe wie das Vermeiden von Unfällen kommen jedoch in gleicher Weise bei Soldatinnen und Soldaten zum Tragen. Ein verpflichtender Kurzhaarschnitt nur für Soldaten benachteiligt daher Männer und verletzt somit Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK."
Ein kurzer Überblick über die haarigen Regeln bei Armeen anderer Länder bietet einige Schmankerl: So ist etwa in Frankreich bei Soldaten und Soldatinnen eine Glatze verboten (mit Ausnahme bei Krankheiten, Anm.), Soldatinnen müssen lange Haare zu einem Dutt oder einem Zopf gebunden haben.
In Israel wiederum sind Dreadlocks untersagt, Frauen dürfen nur schwarze oder braune Haargummis tragen. In der Slowakei wiederum müssen Männer und Frauen einen Kurzhaarschnitt haben, in der Schweiz ist die Länge dagegen grundsätzlich egal.
In Luxemburg sind voluminöse Styles unerwünscht, in Amerika sind Perücken erlaubt – allerdings nur dann, wenn sie "natürlichem Haar entsprechen". In der Türkei sind Dauerwellen verboten, in Italien darf nicht übermäßig viel Haarspray verwendet werden. Eine besondere Regel gibt es in Portugal: Dort muss eine Änderung der Frisur im Vorfeld beantragt werden. Vorgesetzte dürfen jederzeit erforderliche Änderungen erlassen.