Frage um möglichen Racheakt

Sex mit eigener Schwester: "Wollte das Beste für sie"

Ein 28-Jähriger wurde in St. Pölten wegen Blutschande schuldig gesprochen. Der Vorwurf: Sex mit seiner Schwester. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Victoria Carina  Frühwirth
25.06.2026, 20:20
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Ein Fall aus Niederösterreich sorgt aktuell für Sprachlosigkeit: Ein 28-Jähriger musste sich am Landesgericht St. Pölten verantworten. Der Vorwurf: Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. 2024 soll das Geschwisterpaar einvernehmlichen Sex gehabt haben – die Schwester war zu dem Zeitpunkt minderjährig.

Bruder verbat minderjähriger Schwester einen Freund

Laut "Krone" ging dem Prozess ein Familienstreit voraus. Immer wieder soll es zwischen dem Mann und seiner minderjährigen Schwester gekracht haben – vor allem wegen des Freundes des Mädchens. Die Verteidigung sprach deshalb von einem möglichen Racheakt. Der Bruder habe der Jugendlichen den Kontakt zu dem Freund verbieten wollen. Daraufhin sei es zur Anzeige gekommen.

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Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Sein Verteidiger sagte laut "Krone": "Die Geschichte stimmt nicht. Der Angeklagte wollte immer nur das Beste für seine Schwester." Doch diese Darstellung überzeugte das Gericht nicht.

Angeklagter (28) hatte die Obsorge über Mädchen

Besonders bizarr: Nach dem frühen Tod der Eltern hatte der Mann die Obsorge für seine damals noch minderjährige Schwester übernommen. Die beiden lebten unter einem Dach. Laut "Krone" soll es im Sommer 2024 zum Geschlechtsverkehr zwischen den Geschwistern gekommen sein.

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Polizei Tel.: 133

Helpchat: haltdergewalt.at

Österreichische Gewaltschutzzentren Tel.: 0800 / 700 217

Kurz vor Weihnachten vertraute sich das Mädchen dann ihrer "Stiefmutter" an und flüchtete in ein Hotel. Ihr Bruder meldete sie daraufhin abgängig.

Geschlechtsverkehr war einvernehmlich

Im Prozess wurden mehrere Zeugen befragt. Am Ende sah die Richterin keinen Zweifel an den Schilderungen der Minderjährigen. In der Urteilsbegründung hielt sie fest, dass es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen sei.

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Strafe: 4.800 Euro, 10 Monate auf Bewährung

Das Gericht verhängte dem 28-Jährigen eine Geldstrafe von 4.800 Euro. Dazu kommen zehn Monate Haft auf Bewährung. Außerdem wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen. Der Minderjährigen wurden 3.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Für den 28-Jährigen ist die Sache aber nicht erledigt: Die Verteidigung meldete volle Berufung an.

Damit geht der Fall wohl in die nächste Runde. Bis dahin gilt für den Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung im Umfang des nicht rechtskräftigen Urteils.

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