Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat gegen die Stuttgarter Influencerin Hanadi D. eine Geldbuße von 36.000 Euro verhängt. Zusammen mit Verfahrensgebühren und Auslagen beläuft sich die Summe auf insgesamt 37.803,50 Euro. Die Social-Media-Größe hat daraufhin ein Insolvenzverfahren beantragt.
D. erreicht auf ihrem Instagram-Kanal mit Inhalten zu Make-up, Mode und Lifestyle mehr als 760.000 Follower. Das Insolvenzverfahren wurde bereits am 3. Juli am Amtsgericht Stuttgart eröffnet.
Wie es bei "heise online" heißt, waren Gegenstand des Verfahrens mehrere entgeltliche Kooperationen, die D. zwischen Mai und Juli 2025 in Instagram-Storys präsentierte. Für die Bewerbung der Produkte und Unternehmen erhielt sie Geldzahlungen sowie Sachleistungen von erheblichem wirtschaftlichem Wert.
Ein Teil der Beiträge habe keinerlei Werbekennzeichnung enthalten. In anderen Fällen sei eine solche zwar vorhanden, aufgrund der visuellen Gestaltung aber kaum wahrnehmbar gewesen. Für Nutzer sei der kommerzielle Charakter der Beiträge so nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen.
Die Aufsichtsbehörde hatte die Influencerin bereits zwischen 2020 und 2022 mehrfach auf die medienrechtlichen Vorgaben und die Anforderungen an eine deutliche Werbekennzeichnung hingewiesen. Dennoch veröffentlichte sie auch in der Folgezeit unzureichend deklarierte Inhalte.
D. hatte den Vorwürfen bereits im Vorfeld in einem TikTok-Video widersprochen. Sie zeigte sich geschockt und betonte, grundsätzlich jede ihrer Kooperationen zu kennzeichnen. Nach ihrer Darstellung bemängelte die LFK primär, dass Werbehinweise wegen Schriftart, Schriftfarbe und Formatgröße nicht ausreichend erkennbar gewesen seien.
LFK-Präsident Wolfgang Kreißig betonte, dass Werbung nicht erst auf den zweiten Blick erkennbar sein dürfe. Gerade reichweitenstarke Content-Creator trügen eine besondere Verantwortung für Transparenz. Die Geldbuße solle den durch unzureichend gekennzeichnete Inhalte erzielten wirtschaftlichen Vorteil übersteigen.