Wer zu spät zur Arbeit kommt, riskiert Ärger mit dem Chef. Doch was passiert, wenn man regelmäßig viel zu früh erscheint? Ein ungewöhnlicher Fall aus Spanien sorgt derzeit europaweit für Diskussionen. Eine 22-jährige Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens verlor ihren Arbeitsplatz, weil sie immer wieder deutlich vor ihrem offiziellen Arbeitsbeginn im Betrieb auftauchte. Nun hat ein Gericht die Kündigung bestätigt.
Die junge Frau arbeitete in einem Logistikbetrieb in der spanischen Provinz Alicante. Laut ihrem Arbeitsvertrag begann ihre Schicht täglich um 7.30 Uhr. Zu ihren Aufgaben gehörte die Kontrolle von Transport- und Routenzuweisungen, die bereits am Vortag erstellt worden waren, berichtet der "Focus". Nach Angaben des Unternehmens gab es vor dem offiziellen Arbeitsbeginn keine Tätigkeiten, die von ihr erledigt werden mussten.
Trotzdem erschien die Angestellte über einen längeren Zeitraum regelmäßig deutlich früher im Betrieb. Statt um 7.30 Uhr war sie häufig bereits zwischen 6.45 Uhr und 7.00 Uhr vor Ort. Was auf den ersten Blick nach besonderem Arbeitseifer aussieht, entwickelte sich jedoch zu einem Streitfall zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber. Das Unternehmen machte der Mitarbeiterin nach eigenen Angaben mehrfach klar, dass ihr frühes Erscheinen nicht erwünscht sei.
Zunächst soll es mündliche Hinweise gegeben haben. Später folgte eine schriftliche Abmahnung. Dennoch änderte die 22-Jährige ihr Verhalten nicht. Selbst nach der Verwarnung erschien sie laut Gericht weiterhin wiederholt vor dem eigentlichen Schichtbeginn im Betrieb. Als die Situation aus Sicht des Arbeitgebers keine Besserung zeigte, zog das Unternehmen die Konsequenzen und sprach die fristlose Kündigung aus.
Dagegen setzte sich die junge Frau vor Gericht zur Wehr. Sie argumentierte, ihr Verhalten sei Ausdruck ihres Engagements gewesen. Außerdem habe sie ein hohes Arbeitspensum bewältigen müssen. Die Richter folgten dieser Darstellung jedoch nicht. In ihrer Begründung machten sie deutlich, dass nicht die Pünktlichkeit selbst das Problem gewesen sei, sondern dass die Frau wiederholt klare Anweisungen ihres Arbeitgebers missachtet habe.
Das Gericht stellte fest, dass die Mitarbeiterin das Betriebsgelände ohne zugewiesene Aufgaben betreten und dadurch die interne Ordnung gestört habe. Zudem habe sie die schriftlichen Verwarnungen ignoriert. Besonders schwer wog nach Ansicht des Gerichts der wiederholte Ungehorsam gegenüber den Vorgaben des Unternehmens. Die Richter sprachen von einem "schweren Fehler aufgrund von Ungehorsam, Illoyalität und Vertrauensmissbrauch".
Der Fall zeigt, dass Arbeitsgerichte auf die Umstände schauen. Nicht jede Person, die früher am Arbeitsplatz erscheint, muss deshalb Konsequenzen befürchten. Experten betonen, dass die bloße Anwesenheit vor Arbeitsbeginn normalerweise nicht automatisch ein Kündigungsgrund ist. Ausschlaggebend seien vielmehr konkrete Anweisungen des Arbeitgebers, mögliche Verstöße gegen betriebliche Regeln oder Probleme bei der Arbeitszeiterfassung.
Auch in Österreich wäre ein ähnlicher Fall nicht ausgeschlossen. Wer wiederholt Weisungen seines Arbeitgebers ignoriert, kann zunächst eine Abmahnung und in weiterer Folge arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren. Allerdings würde ein Gericht immer die individuellen Umstände des Einzelfalls prüfen. Entscheidend wäre nicht, dass jemand zu früh erscheint, sondern warum dies geschieht und welche betrieblichen Regeln dabei verletzt werden.