Richter zu "Foltergeneral":

"Sie können nach 11 Jahren hier nicht genug Deutsch?"

Vor dem Wiener Landesgericht beginnt am Montag der Prozess gegen zwei Ex- Vertreter des Assad-Regimes. Im Zentrum stehen schwere Foltervorwürfe.
01.06.2026, 10:01
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Vor dem Wiener Landesgericht standen am Montag zwei ehemalige syrische Funktionäre erstmals vor Gericht. Das Verfahren sorgte bereits vor Prozessbeginn für großes internationales Interesse, zahlreiche Medienvertreter verfolgten die Ankunft der Angeklagten.

Besonders im Fokus stand Khalid Al Halabi (63), einst Brigadegeneral und Geheimdienstoffizier unter dem Regime von Bashar al-Assad. Der 63-Jährige betrat den Gerichtssaal in Handschellen, mit gekrümmter Haltung und verdecktem Gesicht. Rund um den Prozess war ein umfangreiches Sicherheitsaufgebot im Einsatz.

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"Das habe ich nicht gemacht"

Deutlich anders trat der zweite Angeklagte, Abou Rokbh (54), auf. Der ehemalige Polizeioffizier erschien im dunkelgrauen Anzug und nahm mit erhobenem Haupt auf der Anklagebank Platz. Der 54-Jährige lebt in Österreich und arbeitete zuletzt als Metalltechniker in Oberösterreich.

Im Zuge der Verhandlung wurde auch eine Vorverurteilung des Mannes thematisiert. Hintergrund ist ein Vorfall mit einem Arbeitskollegen. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weist Rokbh zurück. "Das habe ich nicht gemacht", erklärte er vor Gericht.

Richter wundert sich über Sprachwahl

Zu Beginn der Verhandlung bestand Al Halabi darauf, auf Arabisch einvernommen zu werden. Das sorgte für eine bemerkenswerte Reaktion des Richters. "Nach 11 Jahren hier können Sie nicht genug Deutsch, um die Personalien durchzugehen?", hob der Rat die Augenbrauen.

"Wir schlagen ein neues Kapitel in der Geschichte der Strafrechts an. Es geht um Verbrechen gegen die Bevölkerung durch das Assad-Regime", erklärte Staatsanwalt Edgar Luschin. Denn Den Haag sei aufgrund des Vetos von China und Russland – wo sich Bashar al-Assad auch seit seiner Flucht am 8. Dezember 2024 aufhalten soll – nicht zuständig für deren Aufarbeitung.

Anwalt Philipp Wolm - er vertritt den zweiten Angeklagten (Archivfoto)
Denise Auer

Sache "hochkomplex"

Es obliegt somit den nationalen Gerichten in Europa. Die Sache sei jedoch "hochkomplex", der Syrienkonflikt äußerst vielschichtig. "In Europa war bereits spätestens seit den 80er-Jahren bekannt, dass in den Gefängnissen des Regimes gefoltert wurde", führte der Ankläger aus. Erst nach dem Fall des Regimes könne die Aufarbeitung richtig erfolgen. "Beweismittel sind jedoch schwer zugänglich", man betrete damit Neuland.

In diesem Ermittlungsverfahren halfen somit NGOs wie Human Rights Watch und Amnesty International sowie UN-Institutionen. "Das Kernmittel sind jedoch Zeugenaussagen von 21 Personen, die ich selber durchgeführt habe", so der Staatsanwalt und erklärte, wie mit Beginn des arabischen Frühlings das Assadregime brutaler wurde. Beide Angeklagten waren zu dieser Zeit, 2011, in der östlichen Provinzstadt Rakka beim Geheimdienst bzw. der Kriminalpolizei in leitender Funktion tätig.

"Minimum an Gerechtigkeit"

Für die Vertreter der mutmaßlichen Opfer hat der Prozess große Bedeutung. Tatiana Urdaneta Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI), die 18 der 21 bekannten Opfer vertritt, sieht darin einen wichtigen Schritt.

"Mit dem Gerichtsverfahren gegen die ehemaligen Offiziere des syrischen Geheimdienstes nimmt Österreich seine völkerrechtlichen Verpflichtungen wahr und bietet den Betroffenen das Minimum an Gerechtigkeit, auf das sie seit über einem Jahrzehnt gewartet haben", sagte sie vor Prozessbeginn gegenüber dem ORF.

Die Anwältin verweist auf die zahlreichen Aussagen von Opfern und Zeugen. Diese würden die Grundlage für das Verfahren bilden und seien zugleich wichtig für die Aufarbeitung der Geschehnisse. Österreich dürfe kein "sicherer Hafen" für Kriegsverbrecher sein".

"Das syrische System war nicht an Wahrheitsfindung interessiert, sondern brauchte nur Belastungen. Diese kamen regelmäßig unter Folter – wie Elektroschocks – zustande", so der Staatsanwalt. Häftlinge wurden nackt eingeliefert, bei sogenannten "Willkommenspartys" verprügelt, bevor die eigentlichen Einvernahmen mit Folter begannen. "Im Keller des Gebäudes fand man auch das berüchtigtste Foltergerät, den fliegenden Teppich." Die Angeklagten – beide ausgebildete Juristen mit Top-Karrieren im Regime – haben "nicht selbst die Gewalt ausgeübt, sondern natürlich durch das Wachpersonal ausführen lassen", hieß es.

Trotz systematischer Folter sei die Gesetzeslage in Österreich allerdings "sehr günstig für die Angeklagten", erklärte der Staatsanwalt. Tötungsdelikte wurden ihnen nicht nachgewiesen, entscheidende Gesetze – etwa das Foltergesetz – trat erst nach den vorgeworfenen Handlungen im Jahr 2013 bzw. 2015 in Kraft. Die in der Anklage angewandte schwere Körperverletzungen ist nur mit bis zu 3 Jahren Haft bedroht. Allein durch den Umstand der mitangeklagten geschlechtlichen Nötigung (ein Opfer berichtete von Tritten in die Genitalien) beträgt der Strafrahmen bis zu 10 Jahre. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } ct,wil, {title && {title} } Akt. 01.06.2026, 11:39, 01.06.2026, 10:01
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