Mit Jahresbeginn traten in Wien deutliche Kürzungen bei der Mindestsicherung für Bedarfsgemeinschaften in Kraft. Auch Claudia S. (55) – sie pflegt ihren mehrfach behinderten Sohn (30) daheim – ist davon betroffen.
Statt zwei einzelner Bedarfsgemeinschaften ist es jetzt nur noch eine gemeinsame: Früher haben ihr Sohn und sie selbst jeweils rund 1.200 Euro Mindestsicherung erhalten, das wurde nun auf jeweils 860 Euro gekürzt – insgesamt ein Minus von 680 Euro pro Monat: "Ich finde es unter aller Sau, dass man bestraft wird, nur weil man sein Kind – auch, wenn es erwachsen ist – zu Hause pflegt", ist die Wienerin wütend.
Ihr Sohn Dustin (30) ist Autist, mehrfach behindert und hat Pflegestufe 5: Der 30-Jährige ist Epileptiker, hat eine Blasenstörung, Spasmen (Muskelkontraktionen), Tremor (Muskelzittern), ein Stoma (künstlicher Darm- oder Blasenausgang) und neurogene Probleme.
"Die Autismus-Diagnose hat er mit fünf Jahren bekommen. Mit den Jahren ist immer mehr und mehr dazugekommen. Die Ursache wissen wir nicht, genetisch ist nichts gefunden worden. Vor zehn Jahren konnte er noch spazieren gehen, jetzt geht es nur noch mit Rollstuhl. Er wird nie für sich selbst sorgen können", berichtet Claudia S.
Die Alleinerzieherin – sie hat noch zwei weitere erwachsene Kinder – ging früher Teilzeit arbeiten, "aber irgendwann ging es einfach nicht mehr mit drei Kindern". Zu Hause kümmert sie sich liebevoll um Dustin: "Vier Tage pro Woche geht er in die Tagesstruktur. Ich bringe ihn in der Früh hin und hole ihn mittags ab. Den Nachmittag verbringen wir meistens zu Hause. Dustin braucht viel Ruhe und Struktur. Der Tagesablauf muss immer gleich sein", erklärt die 55-Jährige.
Dustin in ein Heim abzuschieben, kommt für die 55-Jährige nicht in Frage. Das Mutter-Sohn-Duo lebt daher in einer Gemeindewohnung in Wien-Döbling. Zusätzlich zur Mindestsicherung erhält Claudia S. für Dustin erhöhte Familienbeihilfe und rund 1.200 Euro Pflegegeld: "Die Kürzung der Mindestsicherung ist für uns existenzgefährdend. Wir zahlen 670 Euro Miete, die Tagesstruktur kostet rund 600 Euro. Dazu kommen Fernwärme, Strom, Medikamente und sämtliche Heilbehelfe. Jetzt kann ich mich entscheiden, ob ich Fernwärme oder Strom zahle – mehr geht sich nicht aus", so die Wienerin.
Claudia S. kritisiert, dass "Familien mit behinderten Kindern unter Druck gesetzt werden. Man fühlt sich so zurückgesetzt, am Rande der Gesellschaft." Auch der Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz, die stellvertretende Behindertenanwältin Elke Niederl und der Verein "Lichterkette" kritisierten vor kurzem die Verschärfungen und Sanktionen bei Sozialhilfen in manchen Bundesländern.
Sie fordern eine Reform des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes mit höheren Leistungen und einem höheren Vermögen, das behalten werden darf. Sicher gestellt werden soll auch, dass die erhöhte Familienbeihilfe und andere Geld- oder Sachleistungen, die behinderungsbedingte Mehrbedarfe abdecken, keinesfalls angerechnet und damit von der Sozialhilfe abgezogen werden. Zudem sollen Menschen mit Behinderungen künftig als eigene Bedarfsgemeinschaft gelten, auch wenn sie gemeinsam mit Angehörigen oder anderen Personen leben.