Politik

So dürfen sich sogar 10 Personen in der Gastro treffen

Die Regierung verkündete am Freitag die neuen Öffnungsschritte ab 19. Mai. Für Gastronomie, Tourismus und Co. gelten jedoch strenge Regeln.

Heute Redaktion
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In Vorarlberg ist die Gastronomie seit 15. März geöffnet.
In Vorarlberg ist die Gastronomie seit 15. März geöffnet.
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Ab 19. Mai werden Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Sport in Österreich wieder geöffnet. Das gab die Bundesregierung am Freitag bei einer Pressekonferenz bekannt. Möglich wird dies laut Kanzler Sebastian Kurz durch das Vorantreiben der Impfungen. Alle Infos zu den Öffnungsschritten findest du hier!

Die Gastronomie darf sowohl die Gastgärten als auch die Innenbereiche öffnen. Beim Betreten der Lokale muss ab sofort ein Test gemacht , ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden. Kontrollieren wird das wohl das Personal müssen.

Outdoor bis zu zehn Personen am Tisch erlaubt

Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht FFP2 Maskenpflicht. Das heißt: Wer auf die Toilette will oder generell den Platz verlässt, braucht eine FFP2-Maske. Die Gäste müssen sich, wie bereits im Herbst mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren, um ein Contact Tracing bei einem möglichen Infektionsfall sicherzustellen. Zwischen nicht zusammengehörigen Tischen muss ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet sein.

Eine Gästegruppe darf indoor maximal vier Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) und im Schanigarten maximal zehn Erwachsene umfassen. In geschlossenen Räumen darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen. Die Konsumation an der Bar ist nicht erlaubt

Selbstbedienungsbuffets können aber unter Hygieneauflagen betrieben werden. Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen. Für Mitarbeiter/innen mit Kund/innenkontakt gilt zudem eine FFP2-Masken-Pflicht.

Sperrstunde um 22 Uhr

Jene Angestellten mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sperrstunde ist um 22.00 Uhr. Bei Verstoß drohen Strafen bis zu 3.600 Euro.

Ab 19. Mai fallen zudem die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der Nacht. Außerhalb des privaten Wohnbereichs können wieder Treffen von maximal zehn Personen (+ Kinder) im Freien stattfinden. Indoor sind maximal vier Erwachsene (+ Kinder) erlaubt.

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    Die Bundesregierung verkündet Öffnungsschritte ab 19. Mai.
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