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So leicht blickst du bei der 3G-Regel in Wien durch

Durch die Lockerung der Corona-Maßnahmen tritt nun die 3G-Regel in Kraft. Wir verraten euch wann & für wie lang ihr von der Testpflicht befreit seid.

Heute Redaktion
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Gastronomie, Corona, 3G
Gastronomie, Corona, 3G
Frank Rumpenhorst / dpa / picturedesk.com

Pünktlich zum meteorologischen Sommer fallen auch wieder die Corona-Maßnahmen: Inzwischen ist der Eintritt in Schwimmbäder, in die Gastronomie oder bei Events mit der 3G-Regel erlaubt. Das heißt, Interessierte müssen getestet, geimpft oder genesen sein, um ein Stück weit in das alte Leben zurückkehren zu können. Aber was genau musst erfüllt werden und ab wann gilt die Befreiung von der Testpflicht?

1
Geimpfte Personen

Personen, die bisher die 1. Teilimpfung hinter sich haben, sind ab dem 22. Tag nach der Impfung für 90 Tage von der Testpflicht befreit. Nach der 2. Teilimpfung sind weitere 180 Tage keine Tests erforderlich. Impfstoffe mit nur einer Impfung gelten ab dem 22. Tag für 270 Tage.

2
Genesene Personen

Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Personen für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis über Antikörper ist 90 Tage ab dem Testzeitpunkt gültig. Haben sie schon eine erste Impfung hinter sich, gilt die Befreiung für 270 Tage ab dem Impftag.

3
Getestete Personen

PCR-Gurgeltests können zuhause oder in einer Gurgelbox (10 Standorte in Wien) durchgeführt werden und sind für 72 Stunden gültig.

Antigen-Selbst-Tests für zu Hause sind mit einem Foto und einer Online-Ergebniseingabe für 24 Stunden gültig.

Schnelltests müssen in einer Teststraße mit Terminreservierung durchgeführt werden. Einige der Teststraßen sind nur zu Fuß erreichbar, andere mit dem Auto. Die Ergebnisse sind dann für 48 Stunden gültig.

Apotheken bieten kostenlose Antigen-Schnelltests für symptomfreie Personen an. Allerdings können diese nur in spezialisierten Apotheken durchgeführt werden. Eine Terminvereinbarung sowie die E-Card sind dabei nötig.

Private Angebote von Laboren bieten Antikörper- und PCR-Tests nach strengen medizinischen Kriterien und behördlichen Vorgaben an. Diese müssen jedoch privat bezahlt werden.