Gesundheit

Achtung! Wo und für wen die Maske noch Pflicht ist

Während die Bundesregierung immer mehr Öffnungsschritte bekannt gibt, herrscht in der Bevölkerung große Unsicherheit in Bezug auf die Maskenpflicht. 

Christine Scharfetter
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Blick auf den Donaukanal: Nach Corona ist wie vor Corona (Archivfoto vom 04. Juni 2021)
Blick auf den Donaukanal: Nach Corona ist wie vor Corona (Archivfoto vom 04. Juni 2021)
Clemens Fabry / Die Presse / picturedesk.com

Seit 10. Juni atmet Österreich wieder auf - ganz ohne Maske. Allerdings nicht wirklich ganz:  Denn die Maskenpflicht wurde nicht überall und schon gar nicht für jeden aufgehoben. So dürfen die Gäste von Lokalen - insofern sie sich im Freien aufhalten - den Mund-Nasen-Schutz abnehmen, nicht aber die Betreiber und Angestellten.

Auch wer sich auf den Weg zur Toilette macht, die sich in den meisten Fällen innerhalb der vier Wände eines Restaurants befindet, muss die FFP2-Maske aufsetzen. Schließlich betritt der Gast dabei die Innenräume und dort gilt - zumindest noch bis 1. Juli - die Maskenpflicht.

Maskenfrei einkaufen

Im Supermarkt bleibt die Maskenpflicht - wie mehrmals von der Bundesregierung betont - bestehen. Wer allerdings auf der Suche nach hübschen Blumen oder nach der einen oder anderen Gemüsepflanze ist, der darf im Außenbereich von Gärtnereien "ablegen". Für das Personal gelten hier jedoch die gleichen Regeln, wie für Angestellte in der Gastronomie: Die Maske muss auch unter der Sonne aufbleiben, bestätigte das Sozialministerium auf "Heute"-Anfrage.

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    <strong>1. Schwangere!&nbsp;</strong>Werdende Mütter sind von der allgemeinen Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Aus Infektionsschutzgründen sollten Schwangere aber jedenfalls eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Auf freiwilliger Basis können natürlich auch höherwertige Masken getragen werden.
    1. Schwangere! Werdende Mütter sind von der allgemeinen Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Aus Infektionsschutzgründen sollten Schwangere aber jedenfalls eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Auf freiwilliger Basis können natürlich auch höherwertige Masken getragen werden.
    Getty Images/iStockphoto

    Schwimmt die Maske mit?

    Nein, auch hier gilt: Im Freien und in Nassräumen, sprich im Hallenbad, in der Sauna oder unter der Dusche, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Beim Umziehen in der Garderobe muss die Maske jedoch wieder ausgepackt werden.