Eine oberösterreichische Notarin steht wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch vor Gericht. Hintergrund ist ein Erbschaftsfall aus dem vergangenen Frühling. Laut Anklage soll die Juristin ihre Aufgaben als Gerichtskommissärin nicht korrekt erfüllt haben.
In dieser Funktion war sie dafür zuständig, den gesamten Nachlass eines Verstorbenen zu erfassen. Dazu gehört auch, alle Gegenstände in der Wohnung genau zu dokumentieren. Genau bei dieser Aufgabe soll es laut Anklage zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.
Mehrere Gegenstände aus der Wohnung des Verstorbenen sollen nicht in der offiziellen Liste aufgeschienen sein. Dadurch seien diese Dinge nicht in den Nachlass aufgenommen worden.
Der Vorwurf: Weil die Gegenstände angeblich nicht dokumentiert wurden, sollen sie auch nicht an den vorgesehenen Alleinerben gegangen sein. Dabei handelt es sich um einen nahen Verwandten des Verstorbenen, der laut Erbfolge den gesamten Nachlass hätte erhalten sollen.
Im Zentrum der Vorwürfe stehen mehrere Elektronikgeräte. Laut Anklage geht es unter anderem um eine Spielekonsole und einen Fernseher aus der Wohnung des Verstorbenen.
Diese Geräte sollen schließlich nicht beim Alleinerben gelandet sein. Stattdessen seien sie von anderen Angehörigen übernommen worden. Genau dieser Ablauf bildet nun den Kern der strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Notarin.
Die Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück. Laut Gericht ist die Notarin nicht geständig und bestreitet, ihre Befugnisse missbraucht zu haben.
Mitte April muss sie sich deshalb vor Gericht verantworten. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen der Juristin zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.
Der Fall hat auch berufliche Folgen. Wie die Notariatskammer Oberösterreich bestätigt, wurde die Frau vorläufig vom Amt suspendiert. Dabei handle es sich um eine Sicherungsmaßnahme und nicht um eine Strafe. Zusätzlich läuft derzeit ein Disziplinarverfahren beim Oberlandesgericht Linz.
Ob die Notarin tatsächlich ihre Amtsbefugnisse missbraucht hat, wird nun das Gericht klären. Für die Juristin steht dabei nicht nur ihre Karriere auf dem Spiel. Es gilt die Unschuldsvermutung.