Kleines Beben in der Supermarkt-Branche: Unimarkt kündigte vor wenigen Monaten an, alle 91 Filialen zu schließen. Während einige Standorte gerettet werden konnten, andere schließen müssen, bekundeten natürlich auch Rewe und Spar rasch Interesse an einigen Märkten.
Weil der Wettbewerb aber schon jetzt recht konzentriert ist, hatte die Bundeswettbewerbsbehörde hier ein Wörtchen mitzureden. Im Fall von Spar ist die Prüfung jetzt abgeschlossen: Die Kette darf 23 Unimarkt-Filialen übernehmen, 17 davon aber nur mit der Auflage, sie von selbstständigen Kaufleuten zu betreiben.
"Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel ist sehr hoch, gleichzeitig geht es hier um die Nahversorgung in den betroffenen Gemeinden und das Fortbestehen der regionalen Lieferanten. Die lange Dauer der Auflagen wirkt sich positiv auf den Wettbewerb aus, da sie unter anderem die Situation von unabhängigen Kaufleuten sichert," erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.
Die Spar-Kaufleute können weitgehend eigenständig über Preise und Sortimentsauswahl entscheiden und stärken dadurch nicht nur den Wettbewerb zu anderen Lebensmittelseinzelhändlern, sondern auch zu Spar Eigenfilialen und anderen selbstständigen Spar-Kaufleuten. Durch die Sortimentsfreiheit bleibt auch die Belieferung durch regionale und lokale Lieferantinnen und Lieferanten weiterhin in vollem Umfang möglich.
So können Kaufleute durch ihre Sortimentsgestaltung gezielt auf die Bedürfnisse der lokalen Kundinnen und Kunden eingehen und die regionale Vielfalt erhalten. Die Auflage schützt damit nicht nur Konsumenten, sondern auch kleinere regionale Betriebe und stellt sicher, dass diese auch nach der Übernahme weiterhin auf regionaler Ebene Abnehmer haben. Die Auflagen gelten für 10 bzw. 20 Jahre und schaffen langfristige Planungssicherheit für Kaufleute sowie regionale und lokale Lieferanten.
An sieben der 17 Auflagenstandorte (Adnet, Gallneukirchen, Graz-Waltendorf, Hellmonsödt, Kuchl, Sebersdorf, Steyr-Christkindl) verpflichtet sich Spar für die Dauer von 20 Jahren zusätzlich, innerhalb eines Radius von fünf Autofahrminuten keine weiteren Lebensmitteleinzelhandelsstandorte zu erwerben, sofern diese unter den gesetzlichen Anmeldeschwellen liegen.