Wiens Gemeindebauten stehen unter Beobachtung – und das mit Erfolg. Die Ordnungsberater von Wiener Wohnen haben 2025 ein echtes Rekordjahr hingelegt: 42.049 Kontrollgänge und 54.483 Gespräche mit Bewohnern und Anrainern sprechen eine klare Sprache. Ziel: Ordnung, Sicherheit und ein respektvolles Miteinander.
Seit über 16 Jahren sind die Ordnungsberater bei jedem Wetter unterwegs. Sie schauen genau hin, reden zuerst – und greifen durch, wenn es sein muss. Ob Müllchaos, Vandalismus oder illegaler Sperrmüll: Alles wird dokumentiert und gemeldet.
Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SP) macht klar, worum es geht:
"Der Gemeindebau ist das liebgewonnene Zuhause für sehr viele Wienerinnen und Wiener – damit das Miteinander gut funktioniert, braucht es gegenseitigen Respekt. Unsere Ordnungsberaterinnen sind dabei wichtige Ansprechpersonen vor Ort."
Der Ansatz ist klar: Erst reden, dann strafen. Doch nicht immer reicht ein gutes Wort. 2.793 Organstrafverfügungen und 735 Anzeigen wurden 2025 ausgestellt – ein Plus von rund 18 Prozent. Wer Müll liegen lässt, zahlt 50 Euro. Wer sich weigert oder uneinsichtig ist, riskiert bis zu 2.000 Euro. "Unsere Ordnungsberater sind speziell geschult und verbinden Information, Deeskalation und – wenn nötig – konsequentes Einschreiten", so Wiener Wohnen-Direktorin Karin Ramser.
Ein besonderer Aufreger: illegal abgestellte Einkaufswagerl. 2025 wurde gemeinsam mit Handelskonzernen, Entsorgungsfirmen und der Wiener Wohnen Hausbetreuung ein Maßnahmenpaket umgesetzt: Fix definierte Sammelstellen in bestimmten Wohnhausanlagen, regelmäßige Abholintervalle sowie klare interne Abläufe für Sammlung und Bereitstellung sorgen dafür, dass Einkaufswagerl rasch entfernt werden.
Ganz oben auf der Mängelliste 2025: Sperrmüll, Verunreinigungen, weggeworfene Zigaretten und Hundekot. Insgesamt wurden über 43.000 Entrümpelungen durchgeführt.
Allein im Testzeitraum von März bis Mai 2025 wurden monatlich bis zu 900 herrenlose Einkaufswagerl eines einzigen Handelskonzerns in Gemeindebauten gezählt. Ergänzend wird auch konsequent kontrolliert: Wer dabei erwischt wird, einen Einkaufswagen in der Anlage abzustellen, riskiert ein Strafmandat in Höhe von 50 Euro. Die Mitnahme eines Einkaufswagerls bleibt ein Strafdelikt.