"Ein flaues Gefühl"

Spital schickt Frau mit "Bauchgrippe" weg – Not-OP

Eine 33-Jährige wurde mit der Diagnose "Bauchgrippe" aus der Klinik Innsbruck entlassen. Am nächsten Tag musste sie notoperiert werden.
André Wilding
07.10.2026, 10:13
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Mehr als ein Jahr nach einer Notoperation beschäftigt die Behandlung einer 33-jährigen Tirolerin nun das Bezirksgericht Innsbruck. Die Frau wirft der Klinik Innsbruck vor, ihre starken Bauchschmerzen bei der ersten Aufnahme nicht ausreichend abgeklärt zu haben.

Im Mai des Vorjahres bekam die Oberländerin laut "Tiroler Tageszeitung" zunehmend starke Bauchschmerzen. Drei Monate zuvor hatte sie ihr zweites Kind zur Welt gebracht. Als sie die Schmerzen an einem Sonntag nicht mehr aushielt, wurde sie mit der Rettung in die Klinik Innsbruck gebracht.

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Patientin wollte Ultraschall

Dort wurde sie in einem Fachbereich der Inneren Medizin von einem jungen Arzt untersucht. Laut ihrer Darstellung wurde eine Anamnese durchgeführt und eine Krankenschwester nahm ihr Blut ab.

Die 33-Jährige behauptet, dass ihr Bauch nicht abgetastet worden sei. Auch eine von ihr gewünschte Ultraschalluntersuchung oder ein anderes bildgebendes Verfahren habe es nicht gegeben.

"Der Arzt hat gemeint, meine Symptome und die Entzündungswerte würden keinen Ultraschall indizieren", schildert die Tirolerin gegenüber der "Tiroler Tageszeitung".

Nach ihrer Darstellung wusste der Arzt auch, dass sie erst wenige Monate zuvor entbunden hatte. Dennoch wurde sie schließlich mit der Diagnose Bauchgrippe entlassen. Der Arzt habe ihr erklärt, dass diese maximal 72 Stunden dauern und es ihr danach besser gehen würde.

Am nächsten Tag akuter Notfall

Doch dazu kam es nicht. Die Frau musste erneut in die Klinik und wurde diesmal als akuter Notfall aufgenommen. Die Ärzte stellten starke Anzeichen für einen Blinddarmdurchbruch fest und ordneten eine Notoperation an, heißt es in dem Bericht. Danach musste die 33-Jährige zehn Tage stationär behandelt werden.

Die Klinik hält gegenüber der Tageszeitung dagegen, dass ein Blinddarmdurchbruch "kein behandlungsfehlerindiziertes Ereignis" sei. Ein solcher Durchbruch könne sich sehr schnell entwickeln, "und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Erstvorstellung."

Arzt widerspricht Patientin

Auch der behandelnde Arzt schilderte den Ablauf vor Gericht anders. Er erklärte, den Bauch der Patientin sehr wohl abgetastet zu haben. Dabei habe es keine Hinweise auf einen entzündeten Blinddarm gegeben. Er verwies dabei auf seine Dokumentation während der Behandlung, heißt es in der "Tiroler Tageszeitung".

Obwohl in einem späteren Arztbrief festgehalten wurde, dass die Bauchschmerzen rechts stärker als links gewesen seien, habe es für ihn keine Anzeichen für eine Blinddarmentzündung gegeben.

Der Arzt habe zudem telefonisch mit dem Oberarzt Rücksprache gehalten. Gemeinsam seien sie zu dem Ergebnis gekommen, dass keine bildgebende Untersuchung notwendig sei. Der Oberarzt bestätigte diese Darstellung bei seiner Einvernahme.

"Das Wahrscheinlichste für mich war eine Gastroenteritis", erklärte der behandelnde Arzt laut Bericht.

"Habe das Ganze noch nicht verarbeitet"

Die 33-Jährige beschäftigt der Vorfall nach eigenen Angaben bis heute. "Ich habe immer noch ein flaues Gefühl, wenn ich daran denke, wie das abgelaufen ist. Trotz Therapie habe ich das Ganze noch nicht verarbeitet", stellt sie in der "Tiroler Tageszeitung" klar.

Nach der Operation sei der behandelnde Arzt noch einmal in ihr Zimmer gekommen und habe weitere Fragen gestellt. "Ich habe zu diesem Zeitpunkt hohes Fieber gehabt und dem Mediziner dann erklärt, dass ich nicht mehr mit ihm sprechen möchte", sagt die Frau.

Mit ihrer Klage gehe es ihr nicht um Geld. "Es geht darum, das man sich ernst genommen fühlt und dass gründlich nachgeschaut wird, wenn eine Frau mit Bauchschmerzen in die Klinik kommt. Ich frage mich seither immer, was gewesen wäre, wenn ich ein Mann wäre", sagt sie zur Tageszeitung.

Gutachten soll Klarheit bringen

Eine Entscheidung fiel am Dienstag noch nicht. Ein externes medizinisches Gutachten soll nun klären, ob bei der Behandlung medizinisch nachlässig gearbeitet wurde. Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag, ist damit noch offen. Für den behandelnden Arzt gilt die Unschuldsvermutung.

wil,07.10.2026, 10:13