Eine Familie in Verden im deutschen Bundesland Niedersachsen steht vor den Trümmern ihrer Existenz. Dabei lebt sie in einem gerade einmal neun Jahre alten Haus. Doch genau das könnte schon in naher Zukunft enden. Denn die Stadtverwaltung hat die Familie laut einem Bericht der deutschen "Bild" zum Abriss des Hauses aufgefordert.
Doch alles der Reihe nach. Das Ehepaar Olga und Eduard H. lebt zusammen mit den beiden Söhnen (4 und 7 Jahre alt) und Eduards Eltern in einem großen Doppelhaus. Dafür ging nicht nur das gesamte Ersparte darauf, auch einen Kredit muss die Familie seither abstottern. Jetzt droht der Traum von den eigenen vier Wänden zu platzen.
Denn das Eigenheim ist laut "Bild"-Bericht zu lang – und zwar um ganze 3,19 Meter. 2016 wurde das Schmuckkästchen, ein Bungalow mit zwei Wohneinheiten, gebaut. Sechs Jahre später, 2022, wollte Familie H. ein Carport errichten. Doch mit dem entsprechenden Antrag bei der Stadt nahm das Unheil für die Familie ihren Lauf.
Denn zu diesem Zeitpunkt brachte eine Prüfung zum Vorschein, was bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt hätte auffallen müssen: Statt der im Bebauungsplan zulässigen 20 Meter misst das Haus 23,19 Meter. Diesen Verstoß gegen das Baurecht hatte bis zu diesem Zeitpunkt niemand bemerkt – weder der Architekt, noch der Anwalt oder der Notar. Und auch die Stadt selbst, nahm von der Übergröße des Hauses keine Notiz. Die zuständige Stelle stempelte im Jahr 2016 die Bauunterlage sogar noch ab.
Das Problem an der ganzen Sache: Der zuständige Architekt hatte den entsprechenden Antrag nach einem Paragrafen der niedersächsischen Bauordnung gestellt, demzufolge es nur eine Mitteilungspflicht, aber keine fix verpflichtende Kontrolle durch die Behörde gibt. Die Idee dahinter ist, dass man schneller bauen kann. Familienmutter Olga H. ist bestürzt. Man habe dem Architekt vertraut. Doppelt bitter: Für derartige Baufehler haftet der Architekt "nur" fünf Jahre lang. Dass diese Frist mittlerweile verstrichen ist, dürfte Familie H. nun teuer zu stehen kommen.
Denn ein im November 2024 von der Stadt angeordneter Rückbau der Immobilie um drei Meter ist technisch nicht möglich. Ein derartiges Vorgehen würde die Statik des Hauses gefährden. Ein Anwalt der Familie legte Widerspruch im Sinne seiner Mandanten ein und hatte damit Erfolg – vorerst. Weil die Stadt nicht klar kommunizieren konnte, wie der Rückbau technisch umzusetzen sei, wurde die Anordnung als nicht vollstreckbar zurückgenommen.
Doch damit war die leidliche Sache nicht ausgestanden. Denn laut Bericht erhielt die Familie Anfang Juli abermals einen Bescheid und der hat es in sich: In dem Dokument wird nämlich der komplette Abriss gefordert. Für den Anwalt der Familie sei die Forderung "völlig unverhältnismäßig". Olga H. leidet unter Panikattacken, kann nicht mehr schlafen. Auch dieses Mal will die Familie Einspruch einlegen, notfalls auch noch einmal vor Gericht ziehen.
Die Familie will nichts unversucht lassen. Sie sammelte sogar Unterschriften von Nachbarn, die bestätigen, dass sie sich vom Haus der H. nicht gestört fühlen. Kurios: Das Gebäude liegt komplett im Baufeld, auch die Mindestabstände zu den Nachbarn werden nicht unterschritten. Ob das am Ende reicht, um ein Gericht gnädig zu stimmen, bleibt allerdings offen.