Ein echter Erfolg für Konsumenten: Die Arbeiterkammer (AK) hat sich mit dem TV- und Streaminganbieter Canal+ (ehemals HD Austria) angelegt – und gewonnen. In einem Verfahren wegen fragwürdiger Vertragsklauseln konnte die AK eine Einigung erzielen, die nun bares Geld für Tausende Betroffene bedeutet.
Der Knackpunkt: Eine Aktivierungsgebühr von 29,90 Euro, die viele Neukunden beim Abo-Abschluss zahlen mussten, war laut AK rechtswidrig. Nach einer Klage lenkte Canal+ ein: Die Gebühr wird auf Antrag zurückerstattet – und das gilt für alle, die sie bezahlt, aber bisher nicht zurückbekommen haben.
Wer die 29,90 Euro gezahlt hat, erhält von Canal+ ein Schreiben mit Infos zur Rückforderung. Wer kein Schreiben bekommt, kann den Betrag online über die Canal+-Website oder mit einem Musterbrief der AK zurückfordern.
Neben der Aktivierungsgebühr verpflichtete sich Canal+ auch, weitere problematische Vertragsklauseln nicht mehr zu verwenden. Alle Details zur Rückforderung und den Musterbrief gibt's auf der Website der Arbeiterkammer: www.wien.arbeiterkammer.at