Baby seit Wochen ohne Namen

Streit um Babynamen "Rianeva"– jetzt prüft das Gericht

Seit ihrer Geburt wartet "Rianeva" auf ihre Geburtsurkunde. Weil die Eltern beim Namen hart bleiben, spitzt sich der Streit mit den Behörden zu.
27.10.2026, 16:05
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Dieser Behördenstreit nimmt einfach kein Ende: Heidemarie D. (44) und Roland S. (36) wollen ihrer Tochter den Namen "Rianeva Viktoria" geben. Doch das Standesamt Salzburg hat Bedenken gegen die Schreibweise.

Der Name sei nicht geläufig genug, könne also nicht eingetragen werden, seit der Geburt am 24. September 2026 streitet das Paar mit dem Amt – nun könnte der Fall sogar vor Gericht landen.

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Bindestrich kommt für Eltern nicht infrage

Im Zentrum des Streits steht die Schreibweise des Vornamens. Das Standesamt hat Bedenken, weil "Rianeva" bislang nicht offiziell verwendet worden sei. Die Variante "Ria-Neva" wäre laut Behörde möglich. Doch genau das wollen die Eltern nicht.

"Ihr Spitzname ist Rivi – also auch die umgekehrte Form 'Viktoria Rianeva' ist nicht erwünscht", erklärt der Vater. Die Eltern halten an ihrem ursprünglichen Wunsch fest.

Eltern ließen Wunschnamen prüfen

Um ihre Entscheidung zu untermauern, ließen Heidemarie und Roland den Namen nach eigenen Angaben von der Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. prüfen. Deren Vornamensauskunft bestätige den Vornamencharakter und halte die geschlossene Schreibweise aufgrund der möglichen Verbindung gebräuchlicher Namenselemente für vertretbar. "Rianeva Viktoria" werde darin als eintragungsfähig angesehen.

Das Standesamt sieht die Sache anders. Ein Vorname müsse zum Geschlecht des Kindes passen, dürfe dem Kindeswohl nicht schaden und müsse gebräuchlich sein. Um das zu überprüfen, werde nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern weltweit recherchiert. Werde ein Name nirgends gefunden, sei er aus Sicht des Standesamts nicht eintragungsfähig.

Fehlende Geburtsurkunde sorgt für Probleme

Der Streit hat für die Familie längst konkrete Folgen: "Die ausstehende Geburtsurkunde erschwert nach unserer Erfahrung weitere Schritte", sagt Roland.

Betroffen seien unter anderem die Pflichtversicherung, Familienleistungen, das Melderegister, der Staatsbürgerschaftsnachweis, die Vaterschaftsanerkennung, die gemeinsame Obsorge und private Versicherungen.

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Die Eltern haben nach eigenen Angaben bereits mehrere Stellen kontaktiert – darunter Standesämter, Bezirksverwaltungsbehörden, Gerichte, Landesstellen und Bundesministerien. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht.

Eltern bereits bei Gericht abgewiesen

Zuletzt soll das Standesamt Salzburg den Eltern mitgeteilt haben, dass eine Verständigung an das Pflegschaftsgericht in Oberösterreich geschickt werde. Heidemarie und Roland haben sich dort bereits erkundigt. Die Auskunft: Das Gericht sei gar nicht zuständig. Für die Familie geht die Suche nach einer Lösung damit weiter.

40-Tage-Frist könnte entscheidend werden

Nun könnte der Fall eine weitere Wendung nehmen: Eigentlich müssen sich Eltern innerhalb von 40 Tagen für einen Namen entscheiden, sonst muss das Standesamt eine Mitteilung an das Bezirksgericht machen.

Beharren Heidemarie und Roland weiterhin auf "Rianeva Viktoria", könnte es zu einem Bescheid kommen, gegen den sie Beschwerde erheben können.

red, 27.10.2026, 16:05
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