Eigentlich wollte er nur einen Hängesessel ausprobieren, am Ende landete er im Krankenhaus: Ein Pensionist aus Kärnten hat nach einem folgenschweren Sturz ein Klagenfurter Möbelhaus geklagt. Jetzt wird um die Höhe des Schmerzengeldes gestritten.
Der Mann hatte das Möbelhaus im März gemeinsam mit seiner Ehefrau besucht. Im Außenbereich entdeckte er einen Hängesessel und wollte diesen ausprobieren. Doch beim Versuch, sich hineinzusetzen, stürzte der Kärntner. Die Folgen: eine Schädelprellung und eine Verletzung der Halswirbelsäule.
Der Pensionist fordert nun insgesamt 2.000 Euro Schmerzengeld. Vor dem Bezirksgericht Klagenfurt wurde laut Kleine Zeitung auch die Befestigung des Hängesessels zum Thema.
"Laut Aufbauanleitung ist ein Befestigungsgurt vorgesehen", sagte Alexandra Kalmann, Anwältin des Klägers, zu Beginn der Verhandlung.
Sie legte mehrere Fotos aus dem Einrichtungshaus vor. Die Aufnahmen stammen vom Tag des Unfalls, aus dem Mai sowie vom 17. August. Auf keinem der Bilder ist der Befestigungsgurt zu sehen.
Für Richterin Natalie Eicher war die Haftungsfrage damit eindeutig: "Die beklagte Partei ist ihren Schutz- und Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen."
Offen ist allerdings noch, wie hoch das Schmerzengeld ausfallen soll. Der Pensionist fordert 2.000 Euro, das Möbelhaus bietet 500 Euro. "Ich hatte zwei Monate lang Kopfweh", sagte der Kläger vor Gericht, so die Kleine Zeitung.
"Grundsätzlich ist die Judikatur in solchen Fällen sehr konsumentenfreundlich", hielt die Richterin fest und brachte einen Vergleich ins Spiel.
Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, sollen ein Unfallchirurg und ein Neurologe als Sachverständige hinzugezogen werden. Die Verhandlung wurde vertagt.