Vor sechs Wochen fuhr er noch selbst mit dem Auto, erledigte seine Einkäufe und kochte. Dann verschlechterte sich der Gesundheitszustand eines 87-jährigen Kärntners innerhalb kurzer Zeit. Nun steckt der alleinstehende Mann in einer schwierigen Situation: Für seinen weiteren Aufenthalt im Krankenhaus soll er 3.900 Euro selbst bezahlen.
Der Grund liegt an der Grenze zwischen medizinischer Behandlung und Pflege. Aus Sicht des Krankenhauses kann der Patient entlassen werden. Zu Hause steht ihm derzeit allerdings keine entsprechende Betreuung zur Verfügung.
"Ich bin alleinstehend und vor sechs Wochen bin ich noch Auto gefahren, einkaufen gegangen und habe selbst gekocht. Plötzlich ist es ganz schnell bergab gegangen", schildert der Kärntner im Gespräch mit der "Kleinen Zeitung".
Neben chronischen Rückenschmerzen verschlechterte sich sein Allgemeinzustand. Der 87-Jährige ist mittlerweile auf einen Rollator angewiesen und entschied sich deshalb für eine 24-Stunden-Betreuung.
Eine Agentur vermittelte zunächst eine Pflegerin, die vom 31. Juli bis 5. August bei ihm war. Die nächste Betreuungskraft sollte anschließend bis 19. August kommen. Doch am 5. August musste der Kärntner ins Elisabethinenkrankenhaus Klagenfurt.
"Am 5. August war ich so schlecht beinander, dass mich mein Arzt ins Elisabethinenspital einweisen musste. Ich bin davon ausgegangen, dass der Aufenthalt mindestens zwei Wochen dauert und habe die Agentur verständigt, dass die neue Pflegerin erst am 19. August kommen soll", erzählt er in der Tageszeitung.
Im Krankenhaus wurde der Mann umfassend untersucht. Am 12. August erfuhr er, dass seine Entlassung bevorstand. Seine Betreuung zu Hause konnte jedoch nicht kurzfristig organisiert werden.
"Ich wurde für gesund erklärt, obwohl ich krank bin. Natürlich habe ich versucht, die Pflegerin früher zu holen, aber das war nicht möglich. Dann hat mir das Spital angeboten, dass ich bleiben könnte, wenn ich den Aufenthalt selbst bezahle. 3900 Euro! Ich bin vogelfrei, habe unter Protest das entsprechende Formular unterschrieben. Ich verstehe nicht, warum ich den Betrag selbst leisten soll, weil ich ja weiterbehandelt werde wie zuvor. Ich bekomme Medikamente, die Visite, Therapien. Ich bin ja nicht gesund", wird der Mann in der "Kleinen Zeitung" zitiert.
Das Elisabethinenkrankenhaus kann aus Datenschutzgründen keine Angaben zum konkreten Patienten machen. Direktor Michael Steiner, Geschäftsführer der Barmherzigen Brüder, verweist grundsätzlich auf die Kärntner Krankenanstalten-Ordnung.
"Die Aufnahme von Patienten ist auf anstaltsbedürftige Personen und auf Personen, die sich einem operativen Eingriff unterziehen, beschränkt", heißt es gegenüber der Tageszeitung.
Entscheidend ist damit die Unterscheidung zwischen "anstaltsbedürftig" und "pflegebedürftig". Laut Steiner werde diese Trennung von den Krankenversicherungsträgern zunehmend angewendet: "Und bei fehlender Kostenübernahme durch den Krankenversicherungsträger wird man dann zum Selbstzahler."
Die Österreichische Gesundheitskasse erklärt wiederum, dass "die Entscheidung über eine allfällige weitere Unterbringung im Krankenhaus bzw. die damit verbundenen Kosten nicht im Zuständigkeitsbereich der ÖGK liegt", heißt es in dem Bericht weiter.
Dass Menschen zwar Pflege benötigen, medizinisch aber nicht mehr im Krankenhaus bleiben müssten, ist laut Steiner keine Seltenheit. Die Problematik sei "tägliches Brot".
In Kärnten gibt es mit der Übergangspflege grundsätzlich eine Möglichkeit, die Zeit nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus zu überbrücken, berichtet die Tageszeitung.
In den Häusern der Barmherzigen Brüder in Klagenfurt und St. Veit stehen laut Steiner allerdings keine entsprechenden Übergangs-Pflegebetten zur Verfügung.
Für den 87-Jährigen bedeutet die Lücke zwischen Spital und Pflege zu Hause eine hohe Rechnung. Für den verlängerten Krankenhausaufenthalt soll er 3.900 Euro selbst bezahlen.