Es war der 5. Dezember 2025, als ein Familienstreit völlig aus dem Ruder lief. Die Eltern hatten schon seit dem Vormittag getrunken, immer wieder krachte es zwischen den beiden.
Die Kinder – damals 13 und elf Jahre alt – bekamen die Eskalationen regelmäßig mit. An diesem Abend ahnten die Kinder bereits, dass die Situation wieder kippen könnte. Und ihre Befürchtung sollte sich bewahrheiten.
Der Vater hatte sich zum Trinken in sein Büro zurückgezogen. Plötzlich ging die Mutter auf ihn los. Mit einem 24 Zentimeter langen Jausenmesser soll sie ihrem Ehemann zuerst in die Brust und anschließend in den Bauch gestochen haben.
Der Sohn musste dabei zusehen. "Die Mama hat den Papa abgestochen. Ruf schnell 144!", soll er seiner Schwester laut der "Kleinen Zeitubg" zugerufen haben. Die beiden Kinder schnappten sich das Handy, flüchteten in ein Zimmer und sperrten sich ein – die Mutter soll noch "Dann kommt ihr ins Heim!" nachgerufen haben. Dann riefen sie die Rettung.
Vor Gericht präsentierte die Angeklagte später ihre Version der Geschehnisse. Zunächst sagte sie, ihr Mann sei ihr "ins Messer gelaufen". Nach einem Gespräch mit ihrem Anwalt änderte sie ihre Aussage.
Nun behauptete die 50-Jährige, ihr Mann habe das Messer zuerst selbst in der Hand gehabt. Sie habe es ihm abgenommen und aus Angst vor einer Ohrfeige zugestochen. Dabei habe sie gar nicht bemerkt, wie schwer sie ihn verletzt hatte. Fest steht: Die Frau hatte zum Tatzeitpunkt 3,4 Promille.
Der 62-Jährige überlebte die Attacke nur dank einer Notoperation. Danach lag er vier Tage im Koma. An den Abend selbst kann er sich kaum erinnern – auch er war stark alkoholisiert und hatte 3,1 Promille. Trotz der brutalen Attacke wollte der Mann vor Gericht keine harte Strafe für seine Frau. Er bat um ein mildes Urteil.
"Wir sind beide alkoholkrank, aber sie ist eine wunderbare Frau – wenn sie nüchtern ist", sagte er. Mittlerweile ist der Mann trocken und befindet sich in Betreuung.
Für die beiden Kinder war die Attacke kein einmaliger Schock. Die Eltern sollen regelmäßig betrunken gewesen sein und sich dabei heftig gestritten haben.
Eine Familienintensivbetreuerin bezeichnete die Angeklagte als "hochexplosiv aggressiv", wenn sie Alkohol getrunken habe. Auch der Großvater berichtete vor Gericht von einem Vorfall, bei dem ihn die 50-Jährige umgestoßen haben soll.
Die Kinder leben mittlerweile bei einer Nachbarsfamilie. Dort konnten sie bereits in der Vergangenheit immer wieder Zuflucht finden. Schon vor drei Jahren waren sie für mehrere Monate fremduntergebracht.
Ein Gutachter kam zum Schluss, dass die Frau bei der Tat zurechnungsfähig war. Durch die massive Alkoholisierung sei ihre Steuerungsfähigkeit allerdings eingeschränkt gewesen.
Die Geschworenen sahen schließlich einen versuchten Mord als erwiesen an. Mit fünf zu drei Stimmen wurde die 50-Jährige schuldig gesprochen. Die Notwehrfrage wurde einstimmig verneint.
Das Gericht berücksichtigte ihre bisherige Unbescholtenheit und die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit als mildernd. Schwerer wogen unter anderem der Einsatz des Messers, die Tat gegen den eigenen Ehemann und der Umstand, dass eines der Kinder die Attacke mitansehen musste. Das Urteil: 13 Jahre Haft. Es ist noch nicht rechtskräftig.