Versuchter Mord

Messerstich vor Disco – Mann (30) vor Gericht

In Innsbruck beschäftigt ein versuchter Mord vor einer Diskothek erneut die Geschworenen. Videoaufnahmen sind zentrales Beweismittel im Prozess.
Österreich Heute
23.06.2026, 16:37
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Am Landesgericht Innsbruck steht am Dienstag erneut ein 30-Jähriger wegen versuchten Mordes nach einem Messerstich vor einer Diskothek im Raum des Hauptbahnhofs vor Gericht. Der Prozess musste bereits vor drei Monaten unterbrochen werden, weil die psychiatrische Sachverständige krankheitsbedingt fehlte.

Streit vor Club eskaliert auf Gehsteig

Ausgangspunkt war ein Abend im Februar im VIP-Bereich eines Innsbrucker Nachtlokals, wo der Mann den Geburtstag seiner Freundin feiern wollte. Zwischen einem 25-jährigen Gast und einem Kellner kam es zu einer Auseinandersetzung, die sich vor das Lokal verlagerte. Obwohl der spätere Angeklagte beide nicht kannte, ging er ebenfalls nach draußen.

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Dort kam es laut Anklage zu einem schnellen Angriff: Das Opfer bemerkte plötzlich ein Hitzegefühl im Rücken und eine starke Blutung. Wer zugestochen hatte, sah niemand unmittelbar – einzig Videoaufnahmen dokumentierten den Ablauf.

Video wird zum entscheidenden Beweis

Die Ermittler stützen sich vor allem auf Überwachungskameras aus zwei Perspektiven. Darin soll eine blitzartige Stichbewegung zu sehen sein, danach klappe der Täter das Messer zusammen, stecke es ein und beobachte ruhig das Geschehen.

Der Staatsanwalt bezeichnete die Aufnahmen als entscheidend
"Ohne die glücklicherweise in ausgezeichneter Qualität vorliegenden Überwachungsvideos, welche das Geschehen einwandfrei erkennbar machen, wäre die Tat dem Angeklagten keinesfalls nachzuweisen gewesen oder auch nur bekannt geworden", wird er in der "Tiroler Tageszeitung" zitiert.

Dass in den rund 50 Sekunden niemand etwas bemerkt habe, sei für ihn außergewöhnlich.

Glück für das Opfer

Laut Gerichtsmedizin war der Verletzte großes Glück im Unglück. Die Bauchhöhle sei nicht eröffnet worden, Herz, Lunge und eine Arterie blieben unversehrt. Es habe "grundsätzliche, aber keine konkrete Lebensgefahr" bestanden.

Bereits zu Prozessbeginn räumte der Angeklagte die Stichführung ein und erklärte vor den Geschworenen:

"Ich kenne den Kellner gut. Irgendwann habe ich nicht mehr eingesehen, dass sich der Gast wegen zwei offenen Bieren so aufführt. Er schimpfte und drohte. Dann stach ich zu. Das war natürlich eine extrem üble Aktion. Ich wollte ihn verletzen, aber niemals töten. Ich hätte ansonsten ja auch in den Hals stechen können."

Das Messer mit rund sieben Zentimetern Klingenlänge habe er danach im WC entsorgt.

Psychiatrisches Gutachten und Risiko

Die Psychiaterin Adelheid Kastner stellte im Aktengutachten eine dissoziative Persönlichkeitsstörung sowie eine erhöhte Gefährlichkeit fest. Gleichzeitig kam sie zur Einschätzung, dass der Mann grundsätzlich zurechnungsfähig sei. Auffällig seien auch mehrere Ordnungsstrafen während der U-Haft.

Verteidigung sieht Beziehung zum Opfer

Die Verteidigung widersprach der Darstellung eines völlig fremden Kontakts. Der Angeklagte habe den Kellner als Stammgast gekannt und sogar mit ihm gearbeitet. Er bereue die Tat zutiefst und habe nur helfen wollen, dabei aber überreagiert.

Urteil noch am Dienstag erwartet

Nach der unterbrochenen Verhandlung vor drei Monaten – damals war die Sachverständige erkrankt – soll nun nach ihrer Aussage und den Geschworenenberatungen noch am Dienstagabend ein Urteil fallen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } red, {title && {title} } 23.06.2026, 16:37
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