Der Tod einer Patientin in einem Kärntner Krankenhaus beschäftigt jetzt die Justiz. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll eine Pflegefachkraft bei der Vorbereitung eines Medikaments einen folgenschweren Fehler gemacht haben. In der kommenden Woche steht sie deshalb vor dem Landesgericht Klagenfurt.
Laut Strafantrag soll die Krankenschwester am 13. November des Vorjahres eine zu hohe Dosis eines Medikaments zum Gebrauch vorbereitet haben. Weniger als zwei Wochen später erhielt eine Patientin das Präparat. Die Frau erlitt in der Folge ein Herz- und Kreislaufversagen sowie eine Sepsis und starb schließlich an den Folgen der Überdosis.
Die nach dem Todesfall eingeleiteten Ermittlungen führten laut Staatsanwaltschaft zur zuständigen diplomierten Pflegefachkraft. Sie muss sich nun wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung verantworten. Für dieses Delikt sieht das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Von grober Fahrlässigkeit spricht das Gesetz dann, wenn jemand "der ungewöhnlich sorgfaltswidrig handelt", sodass schwerwiegende Folgen geradezu vorhersehbar sind.
"Im Verfahren wird aber zu klären sein, ob tatsächlich auffallende Sorgfaltswidrigkeit der Angeklagten zum Tod der Patientin geführt hat oder nicht", erklärt Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl auf "Krone"-Anfrage. Besondere Berücksichtigung würden auch "die Tatumstände" finden.
Ob die Pflegefachkraft strafrechtlich für den Tod der Patientin verantwortlich ist, muss nun das Landesgericht Klagenfurt klären. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.