Polizei rückte an

"Goschn halten" – Sitzplatzstreit in ÖBB-Zug eskaliert

Ein Streit um einen Sitzplatz in einem ÖBB-Zug führte zu einem Polizeieinsatz. Für einen pensionierten Juristen hatte dies nun ein Nachspiel.
Newsdesk Heute
09.07.2026, 16:37
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Ein ÖBB-Zug, der auf dem Weg von Villach nach Wien war, musste in einem Bahnhof länger halten, da in einem Zugabteil ein Streit um eine Sitzplatzreservierung entbrannt war. Schlussendlich musste sogar die Polizei anrücken, berichtet die "Krone".

Was war passiert? In der Hauptrolle des Falls, der schlussendlich auch vor Gericht landete, stand ein pensionierter Jurist. Der Mann mit Doktortitel besaß ein Klimaticket und kaufte für seinen Hund eine zusätzliche Fahrkarte. Dann setzten sich er und sein Reisebegleiter auf vier Pfoten auf zwei vermeintlich freie Plätze.

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Jurist aus Zug geworfen

So weit, so gut. Zu einem Problem wurde die Sitzplatzwahl des Pensionisten, aber als eine andere Reisende einige Stationen später zustieg. Die Frau hatte ausgerechnet die Plätze reserviert, auf denen der Mann mit seinem Hund Platz genommen hatte – es folgte eine Diskussion.

Schlussendlich schritt die Schaffnerin herbei und verlangte, dass sich der Jurist umsetzt. Plätze können nämlich bis zur Abfahrt des Zuges reserviert werden, auch wenn das Schildchen an den Plätzen dafür fehlt. Der Pensionist sah darin einen "Betrug" und weigerte sich, der Forderung nachzukommen.

Dabei soll er der Schaffnerin gesagt haben, dass sie "die Goschn halten" soll. Daher mussten zwei Polizeibeamte anrücken, die dem Mann anboten, einen neuen Platz für ihn und seinen Hund zu suchen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Schaffnerin jedoch bereits genug und verweigerte dem Juristen die weitere Beförderung. So musste der Mann den Zug in Polizeibegleitung verlassen.

80 Euro Strafe

Für die anderen Reisenden bedeutete der Wirbel um die Sitzplätze eine zusätzliche Verspätung von 14 Minuten. Für den Pensionisten hatte der Fall dann noch ein ärgerliches Nachspiel. Er wurde von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und dann auch vom Landesverwaltungsgericht Kärnten zu einer Strafe von 80 Euro verdonnert.

Dabei wurde argumentiert, dass der Mann im Unrecht war, da er keine Reservierung für die Plätze hatte. Des Weiteren habe sein Verhalten negative Auswirkungen auf seine Mitmenschen gehabt, hieß es in dem Bericht.

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