Der Ärger bei einem 39-jährigen Linzer ist groß: In der Vorwoche wollte er sich an einer Tankstelle eine Schnitzelsemmel und ein großes Bier gönnen. Als er dann bezahlen wollte, wurde ihm eine Frage gestellt, die für Verwunderung sorgte.
Gegenüber der "Krone" erklärte der 39-Jährige, dass der Mitarbeiter von ihm wissen wollte, wo er die Semmel und das Bier konsumieren wolle. Wahrheitsgemäß habe der Mann geantwortet, dass er seine Jause gleich beim Verlassen des Shops verzehren wolle. Was dann passierte, sorgte für Verärgerung bei dem Kunden.
Demnach habe man dem Linzer 80 Cent zusätzlich verrechnet. Man habe ihm erklärt, dass es sich dabei um einen Bistroaufschlag handle. Besonders brisant: Die Tankstelle verfügt über kein Bistro. Daher zeigte sich der Mann auch verwundert.
Der Betreiber der Turmöl-Tankstelle, Orlen, erklärte auf Nachfrage der "Krone", dass es so einen Zuschlag an einigen Standorten gebe – die meisten davon in Wien. Demnach wäre an dem Standort kein Bistro vorhanden, was die Preise günstiger macht. Wolle man aber alkoholische Getränke konsumieren, muss man den Aufschlag von 80 Cent in Kauf nehmen.
Man vergleicht die Lage mit Gastronomiebetrieben, wo etwa eine Pizza mehr kostet, wenn man sie im Restaurant isst, als wenn man sie mit nach Hause nimmt. Des Weiteren würden an der betroffenen Tankstelle auch Schilder auf den Zuschlag hinweisen. Dieser Darstellung widerspricht der Linzer – er habe keine Hinweisschilder gesehen.
Ob dieser Vorgang auch zulässig ist, klärte Konsumentenschützerin Ulrike Weiß von der Arbeiterkammer (AK) gegenüber der Zeitung auf. Demnach sei der Vorgang rechtlich gedeckt, so die Expertin.
Ihr zufolge müsse "für den Kunden nur klar erkennbar sein, dass hier ein Aufschlag verrechnet wird". Dennoch kann sie den Ärger des Linzers verstehen. Diese Aufschläge seien nicht verboten, ob sie jedoch kundenfreundlich seien, ist eine andere Frage.