Seit Jahren ist die Alte Donau ein beliebter Hotspot für Boote, Stand-up-Paddles und andere Wassergefährte. Während im Sommer fröhlich Boot gefahren wird, stellen die Gefährte jedoch auch Sicherheitsrisiken dar. Neue Regelungen sollen nun festlegen, was erlaubt ist und was nicht. Sport-Ruderer fürchten nun ein Verbot, denn ein Tempolimit soll kommen.
Vor allem Boote sollen von der neuen Verordnung betroffen sein – ab Jahresbeginn 2026 bräuchten die meisten davon Nummerntafeln, zumindest ab einer Länge von 4,5 Metern. Auch ein Tempolimit steht im Raum. Außerdem sehen die neuen Regeln vor, dass Lichter an den Booten angebracht werden müssen – vor allem für Sportboote wird das schwierig. Diese verfügen über keinerlei Elektronik an Bord. Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, befürchten Kritiker nun ein Wassersport-Verbot auf der Alten Donau.
"Ein Schwachsinn", fasst Andreas Mann von der Sektion Kanu des auf der Alten Donau ansässigen Polizeisportvereins seinen Eindruck der neuen Verordnung im Wiener Landesgesetz gegenüber der "Kronen Zeitung" zusammen. Vor allem das Tempolimit kritisiert Mann scharf. Dieses ist mit zehn km/h angesetzt und sei praktisch nicht umsetzbar. Die Sportboote des Vereins würden mit 14 bis 15 km/h über die Wellen rauschen. Würde man das Tempolimit also umsetzen, wäre dies einem Verbot für Wassersportler an der Alten Donau gleichzusetzen. Auch die Segler seien besorgt – die Regulierung der Geschwindigkeit sei auf Segelbooten nicht so einfach. Besonders in Wettkampfsituationen seien technische Hilfsmittel sogar verboten.
Auch Markus Hiebeler von der Segelschule Boats2Sail steht der neuen Geschwindigkeitsregelung laut der "Kronen Zeitung" skeptisch gegenüber. Für die Schulungsboote seines Betriebs könnte die Vorgabe zu niedrig angesetzt sein. Zwar habe er grundsätzlich Verständnis dafür, dass eine Aktualisierung der Regeln notwendig sei, sagt Hiebeler, doch bedauert er, dass die lokalen Vereine und Unternehmen entlang der Alten Donau vorab nicht eingebunden wurden. Besonders die Verpflichtung, einen Großteil seiner Boote nun mit Beleuchtung auszurüsten, stelle für ihn eine erhebliche organisatorische und finanzielle Belastung dar.
Bei der MA 45 sei man sich dessen bewusst, dass viele Sportler Bedenken haben. Gegensätzlich zum ersten Entwurf der Verordnung habe man sich nun jedoch entschieden, das Tempolimit nur für maschinengetriebene Fahrzeuge geltend zu machen. "Ausgenommen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen werden Ruder- und Segelboote, damit sportliche Aktivitäten gesichert bleiben", heißt es in einer Aussendung.
Die Überprüfung der Verordnung wolle man jedoch nicht mit Radargeräten durchführen, man wolle "mit Menschenverstand" feststellen, wer zu schnell am Wasser unterwegs war.
Laut MA 45 müssen Ruderer, die einem Verein an der Alten Donau angehören, weder eine Registrierung vornehmen noch Kennzeichen oder Beleuchtung an ihren Booten anbringen. Für Segelboote ab einer Länge von 4,5 Metern gilt diese Ausnahme jedoch nicht – sie unterliegen der Registrierungspflicht, selbst dann, wenn sie keinen Motor oder keine elektrische Ausrüstung besitzen. Dadurch sind sie verpflichtet, rot-grüne Positionslichter sowie ein rundum sichtbares weißes Licht zu montieren. Diese Vorgabe gilt rein formal sogar dann, wenn die Boote ausschließlich bei Tageslicht genutzt werden.