Im Fall des gestern aufgedeckten Mastbetriebs mit horrenden Haltungsbedingungen für rund 1.000 Rinder, Ziegen und Schafe sind laut VGT (Verein gegen Tierfabriken) viele Fragen offen.
Insbesondere den extrem mageren Tieren, die in den dem VGT zugespielten Videoaufnahmen, teilweise schon bewegungsunfähig am Boden liegen und augenscheinlich akut unterernährt und krank sind, müsse sofort geholfen werden, bevor noch mehr Tiere qualvoll sterben.
Am gestrigen Morgen stellte David Richter, VGT-Kampagnenleiter, den Landwirt mit Tierhaltungsverbot bei der Betriebszufahrt zur Rede: "Ich habe ihn gefragt, warum er immer noch im Stall mit den Tieren arbeitet. Ich habe Fotos von den verhungerten Ziegen und den Rindern in der Gülle gezeigt. Er hat bestritten, im Stall zu arbeiten, obwohl wir den aktuellen Videonachweis dafür haben."
Nach dem Tierhaltungsverbot im Mai 2023 ging die offizielle Haltung der Tiere im Betrieb an die Frau des ehemaligen Betreibers über. Ein Tierhaltungsverbot verbietet nicht nur den Besitz, sondern auch den Umgang mit Tieren. Ein Verstoß dagegen kann zur Tierabnahme führen.
Laut VGT läuft jedoch auch gegen die aktuelle Betreiberin bereits ein Verfahren wegen eines Tierhaltungsverbots (liegt derzeit wegen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich). David Richter dazu: "Es kann doch nicht Monate und Jahre dauern, bis so offensichtliche Missstände zu einer Tierabnahme und Betriebsschließung führen! Schon 2022 – bevor der Mann ein Tierhaltungsverbot hatte – lebten die Tiere zwischen Fäkalien und toten Artgenossen. Dem Landwirt ist es seit 2023 verboten, mit den Tieren zu arbeiten, aber an den Zuständen hat sich nichts geändert. Nun läuft das Verfahren gegen die Frau – wer in der Familie übernimmt den Betrieb denn dann, ohne dass sich etwas für die Tiere ändert?"
Der VGT stellt in Frage, ob die familiäre Betriebsübernahme der Plausibilitätsprüfung standhält (sprich, ob eine adäquate Versorgung der Tiere überhaupt geleistet werden kann) und ob die Übertretungen des Tierhaltungsverbots den Kontrollorganen nicht schon früher hätte auffallen müssen.
Auch die Aussagen der Bezirkshauptmannschaft, wonach der Betrieb ohnehin engmaschig kontrolliert werden würde und die "Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben" geprüft werde, kann David Richter so nicht stehen lassen: "Entweder sind diese Kontrollen vollkommen zahnlos oder es gibt einfach keine Konsequenzen bei weitreichenden Übertretungen. Wenn Missstände sich über Jahre ziehen, kann doch nicht ernsthaft geantwortet werden, dass der Betrieb ohnehin regelmäßig kontrolliert wird!"
Anfang 2023 war laut VGT der Landwirt im Gerichtsprozess mit einer Diversion davongekommen. Damals wurden die Missstände verhandelt, die durch die VGT-Aufdeckung im Sommer 2022 ans Licht kamen. Nun liege der Beweis vor, dass der Landwirt nach wie vor im Betrieb arbeitet und die Tiere weiterhin massiv leiden. In solchen Fällen können die Staatsanwaltschaften die Verfahren neu eröffnen und eine Verurteilung erreichen.
Seitens der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hieß es gegenüber dem "ORF NÖ", dass der Betrieb zuletzt am 12. August von der Veterinärbehörde kontrolliert worden sei. "Dabei wurde die umgehende Behebung festgestellter Mängel der Tierhaltung veranlasst. Die Einhaltung dieser erteilten Aufträge wird auch überwacht. Überdies wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet." Auch "zukünftig im Hinblick auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben" würde der Betrieb regelmäßig überprüft werden.
"Dieser Betrieb müsste eigentlich sofort geschlossen werden", so die zuständige Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem "ORF NÖ". "Eine sofortige Umsetzung ist derzeit aber schwierig: Rund 1.000 Tiere müssten unmittelbar untergebracht werden, und zugleich fehlt im Bundesgesetz die Grundlage für ein sofortiges Tierhalteverbot."
"Es kann nicht sein, dass gegen den Halter bereits ein Tierhalteverbot besteht, der Ehefrau ebenfalls eines angedroht wird und sich das Verfahren durch eine Anfechtung weiterzieht." Betreut werden die knapp 1.000 Tiere derzeit offenbar von der Tochter der Familie, heißt es aus dem Rosenkranz-Büro.
Bei Groben Verstößen pocht Rosenkranz auf eine "Verschärfung des Strafmaßes aus general- wie spezialpräventiven Gründen". Mindest- und Höchststrafen bei Tierquälerei sollten "deutlich angehoben" werden, auch Untersuchungshaft solle möglich sein.
Ein Ansatz sei auch wegen Tierquälerei ein Betretungsverbot gegen den jeweiligen Betreiber auszusprechen und die Betreuung der Tiere "im Wege einer Ersatzvornahme durch Externe sicherzustellen".
Der Konter kam von Bauernbund-Präsident Georg Strasser Dienstagabend: "Solche Extremfälle dürfen nicht geduldet werden! Es liegt jedoch viel mehr in der Hand der politisch Verantwortlichen FPÖ-Tierschützerlandesrätin Susanne Rosenkranz, den rechtlichen Spielraum des Tierschutzgesetzes auszuschöpfen, bevor sie mit dem VGT gemeinsame Sache macht und darüber nachdenkt, Bauern in U-Haft stecken zu wollen." Österreich habe eines der strengsten Tierschutzgesetze in der EU.