40-Jährige verblutet

Frau totmisshandelt – jetzt spricht Staatsanwaltschaft

Nach dem Tod einer 40-Jährigen in Marchtrenk wird nicht wegen Mordes ermittelt. An der möglichen Höchststrafe ändert das aber nichts.
Oberösterreich Heute
14.07.2026, 21:01
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Eine 40-jährige Oberösterreicherin soll Ende Juni nach einem mutmaßlichen Sexspiel in ihrem Wohnhaus in Marchtrenk (Bez. Wels-Land) verblutet sein. Ihr 50-jähriger Ehemann sitzt seit 3. Juli in U-Haft. Dem Mann wird derzeit nicht Mord, sondern sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person mit Todesfolge vorgeworfen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittlungen stehen erst am Anfang.
laumat

"Das alleine kann es nicht gewesen sein"

"Es ist zu sexuellen Handlungen gekommen – welche, werde ich aussparen", sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels gegenüber "Heute". Schon diese zurückhaltende Formulierung lässt die Schwere des Falls erahnen. Sicher ist aber, dass die 40-Jährige an massiven Verletzungen im Genital- und Bauchbereich starb.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Der Beschuldigte gehe davon aus, dass die Verletzungen von ihm kommen. Von einem Tötungsvorsatz wird aktuell aber nicht ausgegangen, laut dem Mann war es ein Unfall. Seine Schilderungen ließen sich laut Sprecherin aber "mit den massiven Verletzungen jedenfalls nicht in Einklang bringen. Das alleine kann es nicht gewesen sein".

Ermittlungen noch am Anfang

Dass derzeit nicht wegen Mordes ermittelt wird, ändert an der möglichen Höchststrafe übrigens nichts: "So oder so ist die Strafdrohung dieselbe", betont die Staatsanwaltschaft. Sowohl bei Mord als auch beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person mit Todesfolge drohen im Fall einer Verurteilung zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Haft.

Noch steht das Ermittlungsverfahren "erst am Anfang". Das schriftliche Obduktionsgutachten liege noch nicht vor, außerdem müssten noch zahlreiche Zeugen einvernommen und Gutachten gemacht werden. Gerade wegen der hohen Strafdrohung wolle man nichts überstürzen, "das wäre nicht seriös", so die Sprecherin.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 14.07.2026, 22:16, 14.07.2026, 21:55
Jetzt E-Paper lesen