Frau (40) verblutete

Zu Tode misshandelt – darum droht Mann (50) lebenslang

Nach dem Tod einer 40-Jährigen sitzt ihr Ehemann in U-Haft. Obwohl nicht wegen Mordes ermittelt wird, droht ihm im schlimmsten Fall lebenslange Haft.
Oberösterreich Heute
14.07.2026, 17:17
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Eine 40-jährige Oberösterreicherin soll Ende Juni nach einem brutalen Sexspiel in ihrem Wohnhaus in Marchtrenk (Bez. Wels-Land) verblutet sein. Ihr Ehemann (50) sitzt in Untersuchungshaft. Der Mann spricht von einem Unfall, die Staatsanwaltschaft soll allerdings davon ausgehen, dass seine Angaben nicht zu den schweren Verletzungen der Frau passen.

Es droht lebenslang

Der 50-Jährige soll sexuelle Handlungen eingeräumt haben, sich wegen seines Alkohol- und Drogenkonsums aber nur bruchstückhaft an die Tat erinnern können. Auch die 40-Jährige soll stark berauscht gewesen sein, habe sich deswegen nicht mehr gegen die mutmaßliche Tat wehren können. Ob sie den sexuellen Handlungen anfangs zugestimmt hatte, ist ungeklärt.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Dem Mann wird derzeit nicht Mord, sondern "sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person mit Todesfolge" vorgeworfen. Trotzdem droht ihm im Falle einer Verurteilung die härteste Strafe, die das österreichische Strafrecht kennt: lebenslange Haft.

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Tod erhöht Strafrahmen

Grund für die enorme Strafdrohung ist Paragraf 205 des Strafgesetzbuches. Dort ist geregelt, dass sich strafbar macht, wer eine wehrlose oder schwer beeinträchtigte Person sexuell missbraucht und dabei deren Zustand ausnützt. Grundsätzlich gilt dafür ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft.

Besonders drastisch wird es aber, wenn das Opfer durch die Tat stirbt. Im Gesetz heißt es wörtlich: "Hat die Tat aber den Tod der missbrauchten Person zur Folge, [so ist der Täter] mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen."

Haftverhandlung am Mittwoch

Wie es für den 50-Jährigen weitergeht, entscheidet sich schon am Mittwoch. Dann findet die nächste Haftverhandlung statt. Dabei prüft ein Richter, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen oder der Verdächtige freigelassen werden muss. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 14.07.2026, 22:18, 14.07.2026, 17:17
Jetzt E-Paper lesen