Immer mehr Details der Schießerei im Wiener Kebap-Lokal "Liman" kommen ans Licht. Einer der Beschuldigten war bereits vorbestraft: Ihm wurde bei einem Todesfall "Tatbeihilfe" angelastet. Nun wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt – es besteht Tatbegehungsgefahr.
Zur Erinnerung: In der Nacht auf Freitag eskalierte ein Streit um Geld – es ging um mehrere Zehntausend Euro – in einem türkischen Restaurant nahe des berüchtigten Yppenplatzes (Waffenverbotszone). Einer der Männer zog plötzlich eine Waffe: Ein Mann (33) starb, ein weiterer (55) blieb schwer verletzt liegen.
Einer der Zeugen – er meldete sich wenige Stunden nach der Tat selbst bei der Polizei – hatte bereits vor der tödlichen Schießerei keine weiße Weste: Dem Vorbestraften wird vorgeworfen, an zwei schweren Gewalttaten beteiligt gewesen zu sein. Dabei soll er eine entscheidende Rolle gespielt haben, die es dem unmittelbaren Täter erst ermöglichte, die Taten auszuführen. Die Folgen waren verheerend: Ein Opfer kam dabei ums Leben, das zweite überlebte nur knapp mit lebensgefährlichen Verletzungen.
Im Zuge der Ermittlungen und bei genauerer Betrachtung des Tathergangs sei außerdem deutlich geworden: Aggressives Verhalten sei charaktertypisch für den Beschuldigten, heißt es aus der Justiz. Er habe sich vor der Tat gezielt bewaffnet, obwohl er selbst keinerlei Rolle in der geplanten Aussprache zwischen Opfer und Täter spielte.
Das alles zeichne ein beunruhigendes Bild: Nicht zuletzt wegen des erhöhten Gewaltpotenzials sei zu befürchten, dass der Beschuldigte auch weiterhin derartige Taten begehen könnte, zumal bereits wegen eines Deliktes, welches mit sechsmonatiger Freiheitsstrafe bedroht ist, gegen ihn ermittelt wird.