Neue Details zur Schießerei in Wien-Ottakring: Am Donnerstagabend wurde – ironischerweise mitten in der Waffenverbotszone beim Yppenplatz – im türkischen Lokal Liman ein 33-jähriger Tschetschene erschossen – wir berichteten. Nicht für alle der beteiligten Männer dürfte die plötzliche Eskalation im Kebap-Lokal völlig überraschend gekommen sein: Wie "Heute" erfuhr, trug ein Zeuge offenbar eine kugelsichere Weste. Der Mann überlebte mit leichten Verletzungen.
Hintergrund der Schießerei, die ein Todesopfer (33) und einen Schwerverletzten (55) forderte: Sechs teilweise privatinsolvente Herren waren gemeinsam in durchaus dubiose Geschäfte rund um einen fünfstelligen Schweizer Kredit verwickelt.
Dabei sollen sich zwei Gruppen gegenseitig über den Tisch gezogen haben, daher wurde eine Aussprache ausgemacht. Um 21.45 Uhr löffelten die Männer im Restaurant, das für seine legendäre Linsensuppe bekannt ist, laut "Heute"-Infos gerade die Süßspeise Sütlac.
Dann stieß Schütze Ferdi B. als letzter dazu, wirkte aufgebracht. Laut einem Zeugen habe er gefragt, "ob das hier eine Hochzeit ist" – weil so viele Leute gekommen wären. Man wollte ihn vor dem Lokal beruhigen. Doch am Weg nach draußen sei B. "völlig ausgerastet", drängte das spätere Opfer in ein Hinterzimmer. Kurz darauf schallte der erste Schuss durchs Lokal, Zeugen sahen mit Entsetzen das Einschussloch in der Türe.
Der mitten ins Herz getroffene Tschetschene (33) starb sofort, danach wurde ein 55-jähriger Serbe angeschossen und schwer verletzt. Der Schütze konnte in einem dunklen BMW X5 fliehen, bevor die Polizei eintraf.
Nach dem Türken wird mittels europäischen Haftbefehl gefahndet, es dürfte für ihn nun immer enger werden. Jener 38-Jährige, der sich noch in der Todesnacht gemeinsam mit seiner Anwältin Ina-Christin Stiglitz stellte, habe noch kurze Zeit gemeinsam mit dem Schützen im Fluchtauto gesessen. Er wurde in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Ebenso wie jener 35-jähriger Österreicher, der am Freitag bei den Behörden vorstellig wurde. Beide Männer gaben an, nicht in die eigentlichen Tathandlungen involviert gewesen zu sein. Die Unschuldsvermutung gilt.