Nach der tödlichen Bluttat in der Justizanstalt Klagenfurt gibt es eine neue Entscheidung: Der 17-jährige Verdächtige wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Das Landesgericht Klagenfurt ordnete die vorläufige Unterbringung am Donnerstag an. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Erst vor wenigen Tagen war ein psychologisches Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingelangt. Dieses bescheinigte dem Jugendlichen eine "nachhaltige, dissoziale Persönlichkeitsstörung". Zum Tatzeitpunkt sei er dennoch zurechnungsfähig gewesen.
Laut Gutachten ist allerdings zu erwarten, dass der Jugendliche ohne Behandlung schwere Gewalthandlungen bis hin zu Tötungshandlungen begehen könnte. Diese Einschätzung war ausschlaggebend für die nun angeordnete Unterbringung.
Die Bluttat ereignete sich in der Nacht auf den 1. September. Der damals 17-Jährige soll seinen 19-jährigen Zellengenossen zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihm anschließend mit einer Rasierklinge tödliche Schnittverletzungen am Hals zugefügt haben. Kurz nach der Tat legte er ein Mordgeständnis ab.
Im Vorfeld soll es Drohungen gegeben haben. Die Familien der beiden Häftlinge wandten sich mit Vorwürfen gegen die Justiz an die Öffentlichkeit und berichteten von Problemen zwischen den Jugendlichen. Aktenmäßig belegt seien diese allerdings nicht, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Auch die Volksanwaltschaft beschäftigt sich mit dem Fall. Sie prüft insbesondere, ob Hinweisen auf eine mögliche psychische Beeinträchtigung nachgegangen wurde und ob eine besondere Form der Unterbringung notwendig gewesen wäre.
Das Prüfverfahren läuft noch. Laut Volksanwaltschaft wird im Laufe des Novembers eine Stellungnahme des Justizministeriums erwartet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Verdächtige seit der Bluttat bis zu seiner nun angeordneten Unterbringung durchgehend in der Justizanstalt Klagenfurt untergebracht.