Ein paar Mal falsch abgebogen – und nach dem Kroatien-Urlaub flattert eine saftige Zahlungsaufforderung ins Haus! In Dubrovnik sorgt eine spezielle Verkehrszone für großen Ärger unter ausländischen Urlaubern. Ein polnischer Tourist soll wegen zwei unerlaubter Einfahrten insgesamt 3.000 Euro bezahlen.
Der Fall lässt auch für österreichische Kroatien-Fans die Alarmglocken schrillen. Denn die strengen Verkehrsregeln gelten unabhängig davon, woher das Auto kommt. Besonders teuer kann es werden, wenn Urlauber mit einem Mietwagen unterwegs sind.
Wie das kroatische Nachrichtenportal "Index" berichtet, wandte sich ein verärgerter Urlauber aus Polen an die Redaktion. Er habe nach seiner Reise zwei Zahlungsaufforderungen über jeweils 1.500 Euro erhalten – insgesamt also 3.000 Euro.
Besonders bitter: Die Forderungen seien erst mehr als ein Jahr nach dem Urlaub eingetroffen. Der Betroffene kritisiert außerdem, dass die beauftragten Anwaltskanzleien nur schwer erreichbar seien. Zwar seien Verkehrsschilder vorhanden gewesen. Aus seiner Sicht sei aber nicht ausreichend klar erkennbar gewesen, welche Voraussetzungen für eine erlaubte Einfahrt gelten.
Hintergrund ist eine Sonderverkehrszone, die Dubrovnik am 2. Juni 2025 eingeführt hat. Damit will die Stadt die Straßen rund um ihre berühmte historische Altstadt entlasten. Die Beschränkungen betreffen nicht nur den Bereich unmittelbar vor den Stadtmauern. Die Zone umfasst auch wichtige Zufahrten, unter anderem zwischen Ilijina glavica, der Zagrebačka-Straße und Viktorija sowie im Bereich von Pile und Boninovo.
Zwischen 1. März und 30. November ist die Einfahrt grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Kameras erfassen dabei automatisch die Kennzeichen der Fahrzeuge. Wer ohne Berechtigung einfährt, riskiert eine Strafe. Auch eine kurze Fahrt durch die Zone kann bereits als Verstoß gelten.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den regulären Strafen und den besonders hohen Forderungen aus einzelnen Fällen. Für Privatpersonen mit eigenem Auto sieht die Stadt grundsätzlich 260 Euro pro unerlaubter Einfahrt vor. Für Selbstständige können 660 Euro und für Unternehmen 1.320 Euro anfallen. Bei Unternehmen kann zusätzlich eine Strafe von 260 Euro für die verantwortliche Person hinzukommen.
Besonders heikel ist das für Urlauber mit einem Mietwagen. Denn der Strafbescheid wird häufig zunächst an die Autovermietung als Fahrzeughalterin gerichtet. Da für Unternehmen höhere Strafen gelten, können dadurch wesentlich größere Beträge entstehen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland berichtet von Forderungen über 1.600 Euro bei Mietwagen.
Im Mai 2026 wurden in Dubrovnik allerdings Sonderregelungen für bestimmte Mietwagenverstöße beschlossen. Unter festgelegten Voraussetzungen können niedrigere Strafen angewendet werden, wenn der tatsächliche Fahrer bekannt ist.
Die genauen Folgen hängen deshalb vom jeweiligen Fall ab. Eine Forderung von 1.500 Euro ist keineswegs die automatische Strafe für jeden Urlauber.
Wer aus Österreich mit dem eigenen Auto nach Dubrovnik fährt, sollte sich schon vor der Ankunft über die geltenden Zufahrtsregeln informieren. Besondere Vorsicht ist bei Unterkünften innerhalb der Sonderverkehrszone geboten. Eine Hotel- oder Apartmentbuchung bedeutet nicht automatisch, dass auch die Einfahrt mit dem Pkw erlaubt ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zufahrt mit entsprechend registriertem Kennzeichen möglich sein. Urlauber sollten deshalb bereits vor Reiseantritt beim Unterkunftgeber oder Parkplatzanbieter klären, ob eine Berechtigung vorliegt und wer die Registrierung übernimmt.
Auch auf Navigationsgeräte sollte man sich nicht blind verlassen. Die vorgeschlagene Route könnte durch einen Bereich führen, für den eine besondere Genehmigung erforderlich ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, parkt außerhalb der eingeschränkten Zone und legt den restlichen Weg zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück.
Sollte nach dem Kroatien-Urlaub eine hohe Zahlungsaufforderung eintreffen, ist genaues Prüfen angesagt. Entscheidend sind das Datum der angeblichen Einfahrt, das Kennzeichen, die rechtliche Grundlage der Strafe und die Frage, an wen der Bescheid ursprünglich gerichtet wurde.
Bei Mietwagen sollten Betroffene außerdem klären, ob die Vermietung eine Unternehmensstrafe samt zusätzlichen Gebühren weiterverrechnet oder ob die geringere Strafe für Privatpersonen zur Anwendung kommen könnte.
Auch die Fristen sind wichtig: Wer den Bescheid erst mit Verzögerung über die Autovermietung erhält, könnte eine mögliche Frist zur vergünstigten Zahlung bereits versäumt haben. Den Brief einfach zu ignorieren, ist keine gute Idee. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung, etwa über eine Verbraucherschutzeinrichtung.
Dubrovnik begründet die Sonderzone mit dem hohen Verkehrsaufkommen rund um die historische Altstadt. Weniger Autos sollen Staus reduzieren und die Lebensqualität der Einwohner verbessern. Schon kurz nach Einführung der neuen Regeln registrierte die Stadt zahlreiche unerlaubte Einfahrten.
Der Ärger ausländischer Touristen zeigt allerdings, wie unangenehm ein Missverständnis bei den Zufahrtsbestimmungen werden kann. Für österreichische Kroatien-Urlauber gilt daher: Vor der Fahrt nach Dubrovnik unbedingt die Sperrzone prüfen – sonst könnte der Urlaub auch lange nach der Heimreise noch teuer werden.