Bei einer Kontrolle des Kantonalen Laboratoriums fiel eine Pizzeria im Kanton Bern negativ auf: Ganze dreizehn Beanstandungen wurden dort im April dieses Jahres festgestellt.
In der Pizzeria wurden verdorbene Lebensmittel sowie solche mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum gelagert. Außerdem wurden Lebensmittel unsachgemäß aufbewahrt. Im Produktionsbereich wurden Abfälle gefunden, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in ihrem Strafbefehl schreibt.
Auch die erforderliche Papierarbeit ließ zu wünschen übrig: Es mangelte an notwendigen Dokumentationen. Die Datierungen und Deklarationen der Speisen waren teils falsch. Im Restaurationsbetrieb gab es bauliche Mängel.
Der Beschuldigte war verantwortlich für den Restaurationsbetrieb. Laut der Staatsanwaltschaft wusste er von den Mängeln oder hätte bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit davon wissen müssen.
Der Mann mit der Staatsangehörigkeit eines Staates im Nahen Osten wurde nun wegen Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz schuldig gesprochen. Er muss eine Strafe von 1150 Franken zahlen, ersatzweise bei Nichtbezahlung eine Freiheitsstrafe von zwölf Tagen absitzen.
Zusätzlich muss er Verfahrensgebühren in Höhe von 300 Franken (ca. 318 Euro) zahlen, fällig werden also insgesamt 1.450 Franken (etwa 1.500 Euro).
Auf Google wird die Pizzeria weiterhin als geöffnet angezeigt. Sie wird dort von den Nutzern als überdurchschnittlich positiv bewertet.
Aus rechtlichen Gründen dürfen der Standort und der Name des Betriebs nicht veröffentlicht werden.