Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – eigentlich. Seit September 2025 ist das Verschicken von ungefragten Genitalbildern klar als strafbare sexuelle Belästigung geregelt. Die neue Bestimmung sollte eine Lücke schließen und vor allem Frauen besser schützen.
Doch genau hier zeigt sich nun ein Problem in der Praxis. In mehreren Fällen wurden Verfahren eingestellt, obwohl die Täter ausgeforscht wurden und die Taten sogar zugegeben haben. Kritiker sprechen deshalb davon, dass das Gesetz zwar existiert, aber nicht konsequent angewendet wird – berichtet der "Standard".
In zwei Fällen aus Wien erhielten Frauen völlig unerwartet Bilder von erigierten Geschlechtsteilen – direkt als erste Nachricht, ohne jede vorherige Kommunikation. Die Polizei konnte die Absender rasch identifizieren, beide Männer legten Geständnisse ab und räumten ein, solche Bilder verschickt zu haben. Einer gab sogar an, dies nicht zum ersten Mal getan zu haben.
Trotz dieser klaren Ausgangslage kam es zu keinem Gerichtsverfahren. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Die Begründung: Die Beschuldigten hätten nicht gewusst, dass ihr Verhalten strafbar ist, und hätten keine Belästigung beabsichtigt. Für Betroffene ist das schwer nachvollziehbar.
In einem der Fälle argumentierte die Staatsanwaltschaft zusätzlich, der sogenannte Störwert der Tat sei gering gewesen. Eine Bestrafung sei daher nicht notwendig, um den Mann von weiteren Handlungen abzuhalten. Für den Anwalt der betroffenen Frauen ist das ein problematisches Signal. Gerade bei wiederholtem Verhalten müsse es Konsequenzen geben, sonst verliere das Gesetz seine abschreckende Wirkung und werde von Tätern nicht ernst genommen.
Infobox: So schützt du dich vor Dick-Pics
Ungefragte Nacktbilder sind strafbar - du kannst Anzeige erstatten
Mach Screenshots als Beweis und speichere den Chatverlauf
Blockiere den Absender sofort auf der Plattform
Melde den Account direkt beim jeweiligen Dienst
Antworte nicht - jede Reaktion kann Täter bestärken
Hol dir Unterstützung bei Freunden oder Beratungsstellen
Hilfe & Beratung:
Frauenhelpline: 0800 222 555 (rund um die Uhr, kostenlos)
Besonders brisant ist ein weiterer Fall: Eine Frau erhielt nicht nur ein Penisbild, sondern auch eine konkrete Drohung sexueller Gewalt. Der Absender schrieb sogar, dass er so etwas bereits anderen Frauen gegen ihren Willen geschickt habe. Trotz dieser Umstände wurde auch dieses Verfahren eingestellt. Laut Begründung seien weitere Ermittlungen nicht erfolgversprechend und nicht verhältnismäßig. Für die Betroffenen bleibt damit vorerst jede strafrechtliche Aufarbeitung aus – obwohl die Vorwürfe besonders schwer wiegen.
Dabei zeigen aktuelle Zahlen, wie verbreitet solche Vorfälle sind. Vier von zehn Frauen in Österreich haben bereits unerwünscht Nacktbilder erhalten. Besonders junge Frauen sind betroffen – in dieser Gruppe berichten rund zwei Drittel von solchen Erfahrungen. Viele empfinden diese Nachrichten nicht als harmlosen Spaß, sondern als klare Form sexueller Belästigung und digitaler Gewalt. Genau hier sollte das neue Gesetz eigentlich ansetzen und für mehr Schutz sorgen.
Der Anwalt fordert daher ein Umdenken in der Praxis. Wenn selbst geständige Täter ohne Konsequenzen davonkommen, sende das ein fatales Signal – sowohl an die Opfer als auch an mögliche Nachahmer.
Sein Appell ist deutlich: Die Justiz müsse die neue Regelung konsequent anwenden und Verfahren auch tatsächlich vor Gericht bringen. Nur so könne das Gesetz seine Wirkung entfalten und Betroffene wirksam schützen. Das Verbot ist da – doch solange es nicht durchgesetzt wird, bleibt es für viele Betroffene nur ein leeres Versprechen.