Schulen am Limit

"Turban-Trick": So wird Kopftuchverbot in Wien umgangen

Weinkrämpfe, Streit mit Eltern: In rund 50 Fällen gab es keine Einigung im Kopftuchstreit, Gewerkschafter Bulant weiß, wie das Verbot umgangen wird.
Thomas Peterthalner
16.09.2026, 05:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Für rund 240.000 Wiener Schülerinnen und Schüler hat der Schulalltag wieder begonnen. Neu ist heuer eine umstrittene Regel: Mädchen dürfen bis zu ihrem 14. Geburtstag in der Schule kein Kopftuch mehr tragen, das "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt". Das Verbot gilt sowohl an öffentlichen als auch an privaten Schulen.

"Turban als Ersatz"

Schulgewerkschafter Thomas Bulant weiß, wie Schülerinnen das Kopftuchverbot umgehen. "Manche Mädchen kommen mit einer Art Turban als Ersatz", so Bulant. "Denn das ist keine Kopfbedeckung nach islamischer Tradition."

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Anhänger der indischen Sikh können beispielsweise nach wie vor mit Kopfbedeckung in der Klasse sitzen. "Wenn Ohren, Haare oder Hals nicht bedeckt sind, fällt es nicht unter die juristische Definition"

Weinkrämpfe von Schülerinnen

Das Kopftuchverbot sei ein Problem großer Städte – und vor allem von Wien. "Zu Schulbeginn hatten viele Schülerinnen noch nie etwas von dem Kopftuchverbot gehört", so Bulant. Bei vielen Mädchen habe das Kopftuchverbot zu einem Gewissenskonflikt geführt. "Einige Schülerinnen hatten Weinkrämpfe", so der Gewerkschafter. Mit der großen Mehrheit der Schülerinnen und ihren Eltern sei eine Einigung über das Kopftuchverbot in der Schule erzielt worden.

40 Anrufe bei Hotline

Schuldirektionen können sich bei Problemen mit der neuen Regelung an die Hotline der Bildungsdirektion wenden. "Bis Ende letzter Woche gab es 40 Anrufe bei der Hotline", so Bulant.

Mit einem Elternpaar wurde ein Gesprächstermin vereinbart. Das Kopftuchverbot wird noch vom VfGH geprüft.

pet,Akt. 16.09.2026, 07:15, 16.09.2026, 05:30