Terror in Wien

U-Haft über acht Terror-Verdächtige verhängt

Dem Antrag auf Untersuchungshaft für acht Männer zwischen 16 und 24 Jahren wurde stattgegeben. Es bestand dringende Tatbegehungsgefahr.

Leo Stempfl
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Zelle Gefängnis Arrest Festnahme
Zelle Gefängnis Arrest Festnahme
istock

Von den 14 Festgenommen im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am 2. November in Wien kamen, wie berichtet, bereits am Freitag sechs davon wieder frei. Der Ursprungsverdacht habe sich nicht verhärtet. Anders schaut es bei den acht Übrigen aus, zu denen die Staatsanwaltschaft Wien einen Antrag auf Untersuchungshaft eingebracht hatte.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien verhängte diese nun gegen die acht Männer im Alter von 16 bis 24 Jahren wegen dem Beitrag zum Mord, der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation. Der dringende Tatverdacht hat sich also verhärtet, zudem war offenbar einer der Haftgründe gegeben (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Tatbegehungs- bzw Tatausführungsgefahr).

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    Die Wiener Regierungsspitze und Vertreter aller im Gemeinderat vertretenen Parteien gedachten am Mittwoch den Opfern des Terroranschlags am Montagabend in der Wiener Innenstadt.
    Die Wiener Regierungsspitze und Vertreter aller im Gemeinderat vertretenen Parteien gedachten am Mittwoch den Opfern des Terroranschlags am Montagabend in der Wiener Innenstadt.
    Helmut Graf

    Auch Jugendliche in U-Haft

    Normalerweise ist die Untersuchungshaft bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht vorgesehen. In diesem Fall bestand allerdings bei sämtlichen Beschuldigten das Vorliegen der Fluchtgefahr, der Verdunkelungsgefahr und auch der Tatbegehungsgefahr.

    Dieser Beschluss ist vorerst bis zum 20.11.2020 wirksam, die Beschuldigten sind zwingend von einem Verteidiger zu vertreten. Nähere Angaben zum Inhalt der Aussagen sind aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit noch nicht möglich.