Ein Fall, der zunächst nach einer schweren Brandserie aussah, nahm vor dem Grazer Straflandesgericht eine überraschende Wendung. Ein 68-jähriger Oststeirer, der im Frühjahr wegen des Verdachts auf Brandstiftung, Diebstahl und Sachbeschädigung festgenommen worden war, muss sich nun wegen anderer Delikte vor Gericht verantworten.
Damals stand der Pensionist im Verdacht, mehrere Brände gelegt zu haben. Besonders schwer wog ein Feuer im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, bei dem ein Wirtschaftsgebäude komplett zerstört wurde. Der Mann bestritt die Anschuldigungen. Trotzdem saß er rund zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft.
Von den ursprünglichen Verdachtsmomenten findet sich in der aktuellen Anklage allerdings nichts mehr. Weder die mutmaßlichen Brandstiftungen noch die Vorwürfe wegen Feuersbrunst, Diebstahls und Sachbeschädigung werden nun in Graz verhandelt.
Stattdessen geht es um den Verdacht der gefährlichen Drohung und der versuchten schweren Körperverletzung. Verteidiger Helge Schreyer sieht die damalige U-Haft kritisch: "Meines Erachtens saß er ungerechtfertigterweise in Haft", wie die "Kleine Zeitung" berichtet.
Auch ein Farbspur-Verdacht führte offenbar nicht weiter. Der Pensionist war mit einer Sachbeschädigung an einem blau besprühten Porsche in Verbindung gebracht worden. Laut Verteidiger ließ sich jedoch kein Zusammenhang zwischen der Farbe am Auto und jener im Besitz seines Mandanten herstellen.
Im aktuellen Prozess dreht sich nun alles um eine Geburtstagsfeier. Dort soll der 68-Jährige begonnen haben, Flaschen wegzuräumen. Als er sich Geschenken näherte und aufgefordert wurde, diese nicht anzurühren, soll die Situation eskaliert sein.
Eine Frau schilderte vor Gericht, der Angeklagte habe sie mit einer Flasche bedroht. Sie habe sich daraufhin auf einer Toilette eingeschlossen. "Ich hatte schon das Gefühl, dass er mich mit der Flasche treffen will", sagte sie aus.
Der 68-Jährige bestreitet, eine entsprechende Drohung ausgesprochen zu haben. Dass er bei der Feier von einer Waffe in seinem Auto erzählt habe, räumte er allerdings ein. Damit habe er womöglich abschrecken wollen. Inzwischen wurde gegen ihn ein Waffenverbot verhängt.
Ein Urteil gibt es vorerst nicht. Richterin Kornelia Philipp will zunächst einen Sachverständigen mit der Prüfung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten beauftragen.
Ob der 68-Jährige wegen der verbliebenen Vorwürfe schuldig ist, steht damit noch nicht fest. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.