Am Mittwochvormittag beginnt die Mordgruppe mit der Befragung des 37-jährigen Vaters. Er steht im Verdacht, seine Tochter mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Ob der Steirer dabei Angaben zu den Hintergründen der Tat machen wird, ist noch völlig offen.
Die Kriminalisten wollen den 37-Jährigen zu den Umständen der Bluttat befragen. Dabei soll er auch mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen des Landeskriminalamtes konfrontiert werden.
Nach Abschluss der Einvernahme dürfte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Untersuchungshaft stellen. Darüber muss anschließend das zuständige Gericht entscheiden.
Ein 37-jähriger Vater - er feierte erst vor ein paar Tagen seinen Geburtstag - soll seine acht Jahre alte Tochter getötet haben. Wir berichten hier aktuell über das Familiendrama:
Mittlerweile gibt es auch nähere Informationen zur mutmaßlichen Tatwaffe. Die Polizei stellte ein Küchenmesser sicher. Laut Polizeisprecher Fritz Grundnig handelt es sich um eine Art japanisches Küchenmesser mit einer rund 20 Zentimeter langen Klinge.
In der Gemeinde nordöstlich von Graz sitzt der Schock weiterhin tief. Gleichzeitig kursieren Spekulationen über mögliche Hintergründe. Gesicherte Erkenntnisse zu einem Motiv gibt es bisher nicht.
"Für uns ist unvorstellbar, dass in so einer friedlichen Gemeinde so etwas Fürchterliches passieren konnte! Im Ort herrscht ein großer Zusammenhalt, wie man ihn heutzutage selten sieht", sagt ein Anrainer gegenüber der "Kronen Zeitung".
Die Familie war vor rund zehn Jahren nach Kumberg gezogen. Der 37-Jährige und sein Zwillingsbruder sollen dort gemeinsam mit ihren Frauen und insgesamt fünf Kindern in einem Haus gelebt und dieses saniert haben.
Vizebürgermeisterin Alexandra Pirker hatte die Familie als gut in der Gemeinde integriert beschrieben. Auch die Befragungen von Angehörigen könnten nun weitere Erkenntnisse zum Geschehen liefern.
Was den 37-Jährigen zu der tödlichen Attacke auf seine Tochter bewegt haben könnte, ist weiterhin ungeklärt. Ob er selbst am Mittwoch Antworten darauf gibt, bleibt abzuwarten.