Parkplatz-Streit vor Spital

"Unmenschlich": 210 Euro Strafe bei Abholung nach OP

Nach einer Operation kaum gehfähig, wollte eine Wienerin vom Spital abgeholt werden. Ihr Mann parkte vor dem Krankenhaus, nun muss das Paar zahlen.
Wien Heute
24.09.2026, 05:30
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Eigentlich sollte es nur eine kurze Abholung nach einem Spitalsaufenthalt sein – stattdessen endete sie für ein Wiener Ehepaar mit zwei Strafen. Sarah L. (Name geändert) war Ende August akut im Unfallkrankenhaus Meidling aufgenommen und wegen eines Meniskusrisses operiert worden. Vier Tage später wurde sie entlassen. Weil sie kaum gehfähig war und Krücken benötigt, holte ihr Mann sie mit dem Auto direkt beim Spital ab.

Der zeitliche Ablauf sei genau dokumentiert, schildert die Patientin. Ihr Mann habe ihr um 12 Uhr geschrieben, dass er losfahre. Eine knappe halbe Stunde später war er da; Sarah machte sich bereits auf den Weg hinunter zum Eingang. Weil der Lift kaputt gewesen sei, sei ihr Mann ihr entgegengekommen, um ihr über die Stiegen zu helfen.

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Streit um Behindertenparkplatz

Sarahs Mann parkte kurz auf einem Behindertenparkplatz direkt vor dem Eingang. Genau dort sei Sarah auch bei ihrer Aufnahme vom Taxi abgesetzt worden, erzählt sie. Als sie mit ihren Krücken zum Auto kam, habe sie einen Parksheriff gehört, der in ihre Richtung gesagt habe: "Ich sei nicht behindert und wir müssten Strafe zahlen, weil wir auf einem Behindertenparkplatz stehen ohne einen gültigen Ausweis."

Sarah L. ist seit der Operation auf Krücken angewiesen.
Helmut Graf

Die 43-Jährige habe auf ihren Zustand hingewiesen. Sie sei gerade erst operiert worden und habe sich nur mühsam mit Krücken fortbewegen können. Auch ihr Mann habe erklärt, dass er gerade erst angekommen sei und seine Frau lediglich abholen wolle. Es war in unmittelbarer Nähe kein anderer Parkplatz frei.

50 Euro – dann noch 160 Euro

Die erste Strafe über 50 Euro wurde wegen eines fehlenden 15-Minuten-Parkscheins ausgestellt. Der Parksheriff sei dabei zunehmend wütend geworden, schildert sie. Als sie darum gebeten habe, schriftlich festzuhalten, dass sie und ihr Mann ihn persönlich angetroffen hätten, habe er angekündigt, zusätzlich eine Strafe wegen des Behindertenparkplatzes auszustellen.

Diese zweite Strafe kam laut der Frau tatsächlich – per Post. Kostenpunkt: 160 Euro. Als Grund wird demnach "Halten und Parken trotz Verbots, ausgenommen Menschen mit Behinderung" angeführt. Insgesamt soll das Paar damit 210 Euro bezahlen.

"Unmenschlich"

Für Sarah ist der Vorfall bis heute unverständlich. "Mein Mann und ich waren total sprachlos. Ich kann nicht begreifen, wie sich jemand so unmenschlich mir gegenüber verhalten kann, obwohl ich derzeit offensichtlich hochgradig motorisch eingeschränkt bin."

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Nach der Operation sei sie erstmals wieder mobilisiert worden und noch kaum gehfähig gewesen. Eine längere Strecke mit Krücken zurückzulegen, sei für sie in dieser Situation nicht möglich gewesen, argumentiert die 43-Jährige. Sarah L. hat sich inzwischen an die zuständige MA 67 gewandt und die Aufhebung der Strafen sowie eine persönliche Entschuldigung des Straforgans verlangt. Seitens der MA 67 war auf "Heute"-Anfrage keine Stellungnahme möglich. Die Betroffene wollte anonym bleiben, weshalb eine konkrete Auskunft dazu nicht eingeholt werden konnte.

red,24.09.2026, 05:30