Mit einem Erfolg für den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz endete am Montag das Verfahren wegen mutmaßlicher Falschaussage. Der Drei-Richter-Senat am Oberlandesgericht (OLG) Wien sprach den früheren Politikern von allen Vorwürfen frei – und erteilte somit den Ermittlern der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die nächste Pleite.
Der VP-Altkanzler hatte im Februar 2024 in erster Instanz acht Monate (Probezeit: drei Jahre) bedingt ausgefasst, weil er im Juni 2020 im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss "unvollständig" geantwortet habe. Kurz ging in Berufung und siegte – rechtskräftig! Die Richter kippten das erstinzanzliche Urteil nach kurzer Beratung komplett.
Der Richtersenat folgte in der Begründung der Urteils-Aufhebung weitgehend den Argumenten von Kurz und seinem Anwalt Otto Dietrich. Kurz habe im U-Ausschuss die Frage der Neos-Abgeordneten Stephanie Krisper, ob er in die Aufsichtsrats-Bestellung eingebunden war, mit "Ja" beantwortet. Damit habe er nichts Falsches gesagt. Und: "Durch diese Antwort wurden keine erheblichen Tatsachen verschwiegen", hieß es seitens des Gerichts. Ausführlicher habe Kurz nicht antworten können, weil er unterbrochen wurde und dann gemäß den U-Ausschuss-Regeln eine andere Fraktion mit Fragen an der Reihe war.
Bei Margit Laufer im ZIB2-Studio gab auch Strafrechtsexperte Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien seine Einschätzung ab. Auch wenn das OLG anders entschieden hat, vermag der Jurist keine Kritik am erstinstanzlichen Urteil zu erkennen. Es handle sich um eine andere rechtliche Beurteilung. Das sei ein "ganz normaler rechtsstaatlicher Vorgang" und mache den Sinn jedes Rechtsmittels aus.
Kritik äußerte Kert aber an der Verfahrensdauer, diese sei "schon auffällig". Denn bei einer Falschaussage handle es sich eigentlich um eine "Kleinigkeit, das ist kein schwerwiegendes Delikt". Der Aufwand der nun betrieben wurde – 13 Verhandlungstage, zwei Jahre Ermittlungsverfahren – werde eigentlich nie betrieben, wenn es um eine Falschaussage geht. Gewöhnlich würde so etwas in wenigen Stunden abgeurteilt werden. Es stelle sich schon die Frage, ob der Aufwand gerechtfertigt ist. Für Kert ist die Antwort klar, er nennt den betriebenen Aufwand "unverhältnismäßig".
Er äußerte den Verdacht, dass es länger gedauert hat, weil es sich beim Angeklagten um einen Prominenten gehandelt hat. Diese Unterscheidung sei aber "unsachlich". Er ist sich sicher: Die ganze Angelegenheit hätte man auch "deutlich knapper" erledigen können.