Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) hat einer Verkaufsplattform aus Berlin verboten, Menschen in Österreich nicht ordnungsgemäß zugelassene Onlinekurse zu verkaufen. Die CopeCart GmbH hat demnach den Eindruck erweckt, dass sie bestimmte Fernlehrgänge legal anbieten darf.
Tatsächlich hatte sie aber keine Zulassung und hat damit "gegen gegen die 'Schwarze Liste' der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken" verstoßen.
"Vermeintliche Business-Experten behaupten im Internet, ihre Kundinnen und Kunden könnten mit geringem Aufwand viel Geld verdienen. Ihre Online-Kurse lassen sie sich teuer bezahlen", sagt UBA-Präsident Dirk Messner. In Wirklichkeit halten diese Kurse oft nicht das, was das Gesetz vorschreibt.
Auch die Arbeiterkammer warnt bereits seit Jahren (!), sogar in Videoform (siehe oben): "Plattformen wie CopeCart oder digistore24 bieten selbsternannten Coaches Raum für lukrative Abzocke. Auf YouTube und Facebook werden Werbungen geschaltet und Ausschnitte aus Erklär- oder Motivationsvideos für Online Marketing gezeigt. Auf TikTok und Instagram Erfolg und Luxus vorgegaukelt. Tatsächlich aber sollen Konsument:innen viele tausend Euros für nichts bezahlen!"
In diesem Fall hat sich die zuständige Behörde in Österreich an das deutsche Umweltbundesamt gewandt. Das ist für solche grenzüberschreitenden Fälle zuständig.
Anfang Juni wurde die Plattform dazu verpflichtet, "bestimmte Coaching-Angebote gegenüber Verbraucher*innen aus Österreich zu unterlassen". Der Plattformbetreiber hat sich zwar mit einer Beschwerde gegen diesen Bescheid beim Landgericht Dessau-Roßlau gewehrt, die Beschwerde aber inzwischen zurückgezogen.
Wenn das Unternehmen sich nicht an das Verbot hält, droht laut Behörde ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Fall und möglicherweise weitere Strafen.